Sehr geehrter xxxxxxxxxxxxxxxxx,
im April 2015 habe ich Ihnen eine schriftliche Kündigung per Post zukommen lassen und möchte mich nun wiederholt darauf beziehen.
Laut Mietvertrag habe ich die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten und dies hätte mir einen Auszug bereits im Juli 2015 ermöglicht. In Ihrem Schreiben vom 17.04.2015 geht hervor, dass ich auf eine Kündigung bis 01.10.2015 verzichten muss.
"Laut Mietvertrag vom 09.07.2012 wird auf eine Kündigung bis 01.10.2015 verzichtet", Schreiben vom 17.04.2015
"Die Mietparteien verzichten bis 1.10.2015 auf eine Kündigung des Mietverhältnisses.", Mietvertrag
Demzufolge endet das Mietverhältnis für mich am 30.09.2015. Eine ordentliche Kündigung erfolgte im April 2015, auf welche ich mich nun zum dritten Mal beziehe.
Nun schreiben Sie am 31.07.2015 dass ich erst am 31.01.2016 die Wohnung kündigen darf. Diese Vereinbarung wurde zu keiner Zeit getroffen - weder mündlich noch schriftlich.
Des Weiteren war zum Zeitpunkt des Einzuges die Rede von der Pantryküche, welche ich im Laufe meines 3jährigen Studiums, mit einen monatlichen Betrag von 10 Euro seit Oktober 2015 abbezahle. Dies erfolgte ordnungsgemäß.
In Ihrem Schreiben vom 31.07.2015 heißt es, dass ich hätte die monatlichen 10 Euro für die Pantryküche nicht gezahlt hätte und somit 340 Euro offen sind. Es sind entsprechende Nachweise vorhanden, dass die Wohnung 240 Euro warm kostet und ich Ihnen noch heute einen monatlichen Betrag von 250 Euro (10 Euro Pantryküche inklusive) überweise.
Auch weise ich Sie auf ein Gerichtsurteil vom 15. Juli 2009 (Az: VIII ZR 307/08), dass langfristige Mietverträge mit Studenten illegal sind, da für Studenten ein hohes Maß an Flexibilität zu gewährleisten ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Dies werde ich den Vermieter heute so zusenden.
Auf die im Betreff genannte "Urkundenfälschung" bin ich im Schreiben nicht eingegangen. Nachdem ich die letzte Seite unterschrieben hab (Original habe ich noch) hat der Vermieter 2 Klauseln und seine Unterschrift hinzugefügt. Klausel bzgl. Pantryküche und die Klausel mit dem Kündigungsverzicht (ohne das Wörtchen "ORDENTLICH").
Auf der 1. Seite meines Mietvertrages steht:
"1. Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2012
2. Beide Parteien verzichten bis 1.10.2012 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses"
Der Mietvertrag ist somit durch und durch falsch.
Ich habe nun vor am 01.10.2015 auszuziehen, aber habe ganz ehrlich Bedenken, dass der Vermieter mir einen Strick daraus dreht. Mein Studium ist jetzt vorbei und ich konnte nicht direkt im Juli ausziehen. Müsste ich bis Januar 2016 drin bleiben, müsste ich bis dahin die ganze Zeit Hartz4 beziehen. Ich habe bereits einen kleinen Nebenjob neben dem Hartz 4 (musste ich beantragen) und pendle die ganze Zeit hin und her - das sind für mich 100 Euro Zugkosten monatlich.
Mit so einer Situation musste ich mich bislang nie auseinander setzen und wäre für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.