Mietvertrag vorzeitig gekündigt, unbegründete Rechnung für eine Monatsmiete

  • Hallo,

    Ich habe folgenden Sachverhalt.
    Ich wohne in einer Wohnung, die durch einen Hausverwalter "gemanaged" wird. Alles läuft über ihn, Mietvertrag-Erstellung, Abnahmetermin usw...

    Nun habe ich folgende Frage:
    In meinem Mietvertrag (unbefristet) steht, das ich eine 3 Monate Frist habe, die ich einhalten muss. Ich bin derzeit Student in dieser Student, jedoch hat sich kurzfristig ergeben, das ich auf Grund von Studiengangwechsel die Universität und somit auch den Wohnort wechseln muss. Dadurch konnte ich die 3 Monate-Frist nicht einhalten und habe eine Kündigung an die Hausverwaltung geschickt. Heute ist der 19.08.2015, die Kündigung ist am 6.8.2015 bei der hausverwaltung eingegangen.
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    Nun vorab einige Infos aus meinem Mietvertrag, die für diesen Post hier relevant sind:
    Besondere Kündigungsgründe und -fristen
    Das Mietverhältnis kann, soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist, bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zum Schluss des übernächsten Monats gekündigt werden.

    Beide Mietparteien können das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der andere Vertragsteil seine Verpflichtungen nicht unerheblich schuldhaft verletzt.

    Der Vermieter kann insbesondere das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen:
    a. der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit einem Betrag rückständig ist, der eine Monatsmiete übersteigt, oder
    b. wenn der Mieter in einem Zeitraum,. der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag rückständig ist,
    c. wenn der Mieter oder derjenige, dem er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, der die Rechte des Vermieters oder eines anderen Mieters in erheblichem Maße verletzt, so dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.
    Vorzeitige BEendigung der Mietzeit
    Wird das Mietverhältnis durch den Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die RÄume nach der RÜckgabe leer stehen oder nur billiger vermietet werden können, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe.
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    So, nun kommt es zum springenden Punkt. Ich habe mit meinem Vermieter telefonisch vereinbart, das ich am ende diesen Monats mit ihm einen Abnahmetermin vereinbare, die Wohnung muss bis dahin Besenrein sein.
    Nun habe ich folgendes Schreiben bekommen:
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    Herr....

    Hiermeit bestätige ichden Eingang Ihrer Kündigung, die Vertragsgemäß zum 30.November.2015 wirksam ist.
    Wir sind jedoch bereit, Sie gegen eine Ablösezahlung in Höhe von einem Drittel der ersparten Mietzahlung ( Ich nehme mal an, damit ist 1/3 der Kaution gemeint, die ich für die Wohnung hinterlegen musste (3 Monatsmieten)) bis zum Vertragsende, vorzeitig aus Ihrem Mietvertrag zu entlassen, wenn sich Ihre Mieträume in vertragsgemäßen, d.h-. nicht beschädigtem Zustand befinden (Wohnung ist Tip Top), keine vom Mieter zu vertretenen Mängel vorliegen und wir einen solventen Nachmieter gefunden haben.

    Bis zur Neuvermietung haften Sie für den fälligen Mietpreis!
    ..
    Mfg ...
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    Meine Frage ist, wieso darf mein Vermieter (Bzw. Hausverwalter) eine Ablösezahlung verlangen? Ist das rechtens? Schließlich entsteht höchstwrs. keine "Lücke", in der für ihn keine Miete mehr eingeht, ( 1. reissen sich hier die Leute um jede Wohnmöglichkeit, 2. Wohnung sehr begehrt schon damals, als ich eingezogen bin) ... Könnte ich nicht selber einen Nachmieter finden ( darum will sich die Hausverwaltung kümmern und möchte nicht damit ich mich darum kümmere) damit alles Lückenlos von dannen geht? Meine Befürchtung ist, das mein Hausverwalter die Wohnung 3 Monate ruhen lässt, meine Kaution voll ausschöpft um eine kleine Malerarbeit zu verrichten, für die ich nicht aufkommen muss, da es kein durch mich verursachten Schaden ist ( habe bereits den "Segen" des Hausverwalters) ..
    Ist das nicht Abzocke mit der Ablösezahlung? Ist das überhaupt erlaubt, schließlich könnte man auch alles so organisieren, das es zu keinem "Zahlungsfreien Zeitraum" kommt, in der der Vermieter nichts einstreicht?
    Habe ich nicht das Recht vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen ( Studium, kurzfristig, notwendiger Wohnortwechsel)...

    Ich hoffe ich habe keine Forenregeln missachtet, verzeiht mir, bin hier noch ganz neu und mit der oben beschriebenen Situation musste ich mich bisher auch noch nie auseinandersetzten...
    Ich freue mich auf eure Antworten :)

  • Hallo Bluebeans,

    "Ich wohne in einer Wohnung, die durch einen Hausverwalter "gemanaged" wird. Alles läuft über ihn, Mietvertrag-Erstellung, Abnahmetermin usw..."
    - Dein Vertragspartner ist stets der im Mietvertrag benannte Vermieter.

    "In meinem Mietvertrag (unbefristet) steht, das ich eine 3 Monate Frist habe, die ich einhalten muss."
    - Richtig, ist Gesetz.

    "Ich bin derzeit Student in dieser Student, jedoch hat sich kurzfristig ergeben, das ich auf Grund von Studiengangwechsel die Universität und somit auch den Wohnort wechseln muss. Dadurch konnte ich die 3 Monate-Frist nicht einhalten"
    - Mietrechtlich ohne Bedeutung.

    "die Kündigung ist am 6.8.2015 bei der hausverwaltung eingegangen.
    Nun habe ich folgendes Schreiben bekommen:
    Hiermeit bestätige ichden Eingang Ihrer Kündigung, die Vertragsgemäß zum 30.November.2015 wirksam ist."
    - Korrekt.

    "Wir sind jedoch bereit, Sie gegen eine Ablösezahlung in Höhe von einem Drittel der ersparten Mietzahlung ( Ich nehme mal an, damit ist 1/3 der Kaution gemeint,"
    - (Fast) falsch: Wenn Du bspw. zwei Monate früher 'rauskommst, wirst Du von den ersparten zwei Bruttomieten 1/3 als Ablöse zu zahlen haben.

    "wieso darf mein Vermieter (Bzw. Hausverwalter) eine Ablösezahlung verlangen? Ist das rechtens?"
    - Latürnich darf er Dir ein Angebot machen. Niemand verpflichtet Dich, es anzunehmen.


  • Meine Frage ist, wieso darf mein Vermieter (Bzw. Hausverwalter) eine Ablösezahlung verlangen? Ist das rechtens?


    Ja, er darf! Ihren früheren Auszug läßt er sich natürlich bezahlen. Es steht Ihnen frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

    Zitat

    Ich freue mich auf eure Antworten


    ....und die fallen für Sie nun garnicht gut aus. Sie haben nur das Recht, diese Wohnung bis zum 30.11. zu nutzen. Alles anderen Gedankengänge sind nicht zielführend, da diese immer das Wohlwollen des Vermieters voraussetzen.

  • Ich hoffe ich habe keine Forenregeln missachtet, verzeiht mir, bin hier noch ganz neu und mit der oben beschriebenen Situation musste ich mich bisher auch noch nie auseinandersetzten...
    Ich freue mich auf eure Antworten :)

    Hallo,

    auch wenn jemand sich im Mietrecht nicht auskennt, sollte ihm klar sein, dass Verträge einzuhalten sind. Und das, was in deinem Vertrag steht ist durchaus verständlich geschrieben, so dass ich nicht weiß, was du daran nicht verstanden hast und dich unfair behandelt fühlst.

    Du kannst nicht erwarten, dass der Verwalter in einer Kommandoaktion alles nur Erdenkliche tut, damit es bei deiner Wohnung zu einer lückenlosen Anschlussvermietung kommt - und dann noch deshalb, damit du keine Kosten hat. Dein Vermieter (oder sein Verwalter) behandelt dich mehr als fair, wenn du mit der Zahlung einer einzigen Monatsmiete aus deinem Mietverhältnis herauskommt.

    Nimm das Angebot an und gut ist.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Meine Frage ist, wieso darf mein Vermieter (Bzw. Hausverwalter) eine Ablösezahlung verlangen?

    Sagen wir mal so, der Vermieter muß Dich nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, er kann Dich, bei voller Mietzahlung (3 Kaltmieten + Nebenkosten), bis zum 30.11. "schmoren lassen".

    Die Kaution darf dafür nicht verwendet werden.

    Zitat

    ... schließlich könnte man auch alles so organisieren, das es zu keinem "Zahlungsfreien Zeitraum" kommt

    Könnte man (Vermieter) indem man auf die Erfüllung des Vertrages seitens des Mieters bis zum letzten Tag besteht und zwischenzeitlich in aller Ruhe einen neuen Mieter sucht.

    Zitat

    Habe ich nicht das Recht vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen ( Studium, kurzfristig, notwendiger Wohnortwechsel)...

    Diese kleine Chance bestünde evtl. nur bei Mietverträgen mit langer Laufzeit. Zum Beispiel einem Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsverzicht über einen längeren Zeitraum. Aber auch nicht von jetzt auf gleich.

    Bei unbefristeten Mietverträgen die jeder Zeit mit der 3monatigen Frist gekündigt werden können besteht diese Chance nicht..

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