Maklerprovision nach neuem Gesetz

  • Hallo,

    ich habe im März eine Wohnung bezogen, bei der die Hausverwaltung eine Maklerin engagiert hat. Ich habe erst jetzt die Rechnung für die Courtage bekommen. Muss ich nach dem neuen Recht diese Rechnung bezahlen oder ist diese zu spät ausgestellt worden?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße,

    Natuschek

  • Zitat

    Muss ich nach dem neuen Recht diese Rechnung bezahlen oder ist diese zu spät ausgestellt worden?

    Ja, Du musst die Rechnung bezahlen, wenn es eine Provisionsvereinbarung gibt. Die Änderung der Provisionsregelung greift seit dem 01.06.2015. Da Du die Wohnung per 01.03.15 bezogen hast, bzw. der Makler sogar davor tätig geworden ist, musst Du die Rechnung bezahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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