Mietvertrag nach Mietrechtsreform 2015 - Formulierung Kündigung

  • Hallo,
    das Forum ist gigantisch, ich musste mich gleich anmelden, da ich nicht weiter komme.

    Ich habe gestern den Mietvertrag für meine absolute Traumwohnung unterschrieben. Wie ich soviel Glück haben konnte, ist mir noch ein Rätsel.

    Die Vermieterin ist auch sehr lieb, hat sich sehr viel Zeit genommen,wir haben zusammen die o.g. Form des Mietvertrages ausgefüllt, vorher im Schreibwarengeschäft besorgt.

    Nur frage ich mich bei dem Teil mit der Kündigung: Darf der Vermieter mir einfach so unter Einhaltung von 3 Monaten Frist kündigen? So steht es dort drin, Zitat: Es kann von jedem Teil spätestens am dritten Werktag......

    Oder zählt für den Vermieter natürlich (?) weiterhin die Bestimmungen (zb nur wegen Eigenbedarf etc)

    Danke für eure Hilfe.

    LG

  • Es gab keine Mietrechtsform 2015.

    Zitat

    Es kann von jedem Teil spätestens am dritten Werktag......

    So in etwa beginnt der § 573c Abs. 1

    Der exakte Wortlaut:

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Und Vermieter können nur aus wichtigem Interesse (Grund), u. a. Eigenbedarf, kündigen.

    § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

    Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat. Dann aber mit einer um 3 Monate längeren Kündigungsfrist.

  • Hallo anitari,
    danke für deine Antwort. Die Formulierung Mietrechtsreform 2015 steht oben links auf dem Mietvertrag. Wie gesagt, im Laden offiziell gekauft.

    Also ist das was ich unterschrieben habe, nur ein "Teil" vom Gesetz und es zählt natürlich der entsprechende Paragraph?

    Die Vermieterin wohnt auf dem Grundstück in einem Haus und hat ihr Erdgeschoss vermietet. Auf demselben Grundstück hat sie ein kleines Häuschen gebaut und das ist nun meins <3

    Ich schätze die Vermieterin nicht böswillig ein, möchte aber nur sicher sein, dass sie mir nicht mit drei Monaten kündigen kann, wobei sie eine große Familie hat und man vor Eigenbedarf eh nicht sicher ist.

  • Zitat

    Also ist das was ich unterschrieben habe, nur ein "Teil" vom Gesetz und es zählt natürlich der entsprechende Paragraph?

    So ist es.

    Natürlich kann sie Dir mit der 3monatsfrist kündigen. Jedenfalls die nächsten 5 Jahr. Aber nur aus wichtigem Grund. Zum Beispiel keine oder unregelmäßige Mietzahlungen oder Eigenbedarf. Davor ist man, wenn man von privat mietet, nie sicher.

  • Die Formulierung Mietrechtsreform 2015 steht oben links auf dem Mietvertrag. Wie gesagt, im Laden offiziell gekauft.


    Das Geschäft übernimmt bestimmt keine Haftung über die von ihm gekauften Produkte. Bzgl. Deiner Anfrage hat anitari recht.

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