neuer Mietvertrag gültig?

  • ....und noch eine Frage :)

    Ich versuche es so kurz wie es geht:

    Meine bisherigen Vermieter mussten das Haus verkaufen. Der neue Besitzer, der dann bald mein Vermieter wird (er ist vermutlich im September im Grundbuch eingetragen), hat mir in zweifacher Ausfertigung einen bereits von ihm unterschriebenen Mietvertrag vorgelegt, den ich ebenfalls unterschreiben sollte. Das habe ich zunächst einmal nicht getan.

    Mit den bisherigen Vermietern habe ich einen Mietvertrag, der eine Mindestmietdauer bis zum 30.3.2016 vorsieht.

    Nun haben sich die Dinge aus verschiedenen Gründen geändert; ich möchte gerne ausziehen und habe eine neue Wohnung gefunden, die ich zum 1.12. beziehen werde.

    Da mein ursprünglicher Mietvertrag ja eigentlich noch bis zum 30.3.2016 läuft, dachte ich mir, ich könnte ja nun den neuen Mietvertrag des bald neuen Eigentümers unterschreiben, denn der sieht keine Mindestmietdauer vor. Ich habe ihn also unterschrieben und ihm mit gleicher Post die Kündigung (mit gesetzlicher Kündigungsfrist) zukommen lassen. Er sagte mir allerdings einen Tag zuvor am Telefon, dieser Mietvertrag habe keinen Bestand mehr, da er ihn mir ja gegeben habe, bevor er wusste, dass ich ausziehen will. Er forderte dann auch die Mietverträge zurück.

    Ich hingegen bin der Meinung, dass der Mietvertrag nun bindend ist, da er ja von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist.

    Ziemlich vertrackt, oder? Ich hoffe, Ihr könnt mir folgen und helfen! Vielen Dank im voraus!

  • Zitat

    Ich hingegen bin der Meinung, dass der Mietvertrag nun bindend ist, da er ja von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist.

    Irrtum. Denn der Erwerber/Käufer ist noch nicht rechtmäßiger Eigentümer.

    Da ist er erst ab Grundbucheintrag.

    Zitat

    Mit den bisherigen Vermietern habe ich einen Mietvertrag, der eine Mindestmietdauer bis zum 30.3.2016 vorsieht.

    Bitte den exakten Wortlaut aus dem Vertrag.

  • wie o.g das wäre wirklichwas für Juristen

    Ich hätte paar Wochen taktisch gewartet dann wäre es durch gewesen

    Aus dem hohlen Baucheraus würde ich sagen der neue Vertrag ist als gültig anzusehen, uU. auch dann wenn der neue erst später im Grundbuch steht (s. 1. Satz!) Den die Willenerklärung könnte als verbindlich gewertet werden.

    mfG

  • Ok, hab mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte, dass der Mietvertrag dann ab dem Zeitpunkt gültig wird, wo der neue Eigentümer dann auch im GB steht.

    Bin nur etwas unsicher, weil ich vorgestern mit diesem Herrn telefoniert habe und er mir quasi mündlich sagte, dass er den Vertrag zurückzieht. Trotzdem habe ich ihn dann unterschrieben....

  • Himbeereinhorn:

    "Ok, hab mich ungünstig ausgedrückt."
    - und verhalten.

    "... er mir quasi mündlich sagte, dass er den Vertrag zurückzieht. Trotzdem habe ich ihn dann unterschrieben...."
    - ungünstig ausgedrückt UND verhalten.

  • Himbeereinhorn:

    "Ok, hab mich ungünstig ausgedrückt."
    - und verhalten.

    "... er mir quasi mündlich sagte, dass er den Vertrag zurückzieht. Trotzdem habe ich ihn dann unterschrieben...."
    - ungünstig ausgedrückt UND verhalten.


    Ok, aber das ist dann ja scheinbar egal, weil ich aus dem anderen Mietvertrag dann ja offenbar rechtzeitig herauskomme.

    Danke für Eure Antworten.

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