....und noch eine Frage ![]()
Ich versuche es so kurz wie es geht:
Meine bisherigen Vermieter mussten das Haus verkaufen. Der neue Besitzer, der dann bald mein Vermieter wird (er ist vermutlich im September im Grundbuch eingetragen), hat mir in zweifacher Ausfertigung einen bereits von ihm unterschriebenen Mietvertrag vorgelegt, den ich ebenfalls unterschreiben sollte. Das habe ich zunächst einmal nicht getan.
Mit den bisherigen Vermietern habe ich einen Mietvertrag, der eine Mindestmietdauer bis zum 30.3.2016 vorsieht.
Nun haben sich die Dinge aus verschiedenen Gründen geändert; ich möchte gerne ausziehen und habe eine neue Wohnung gefunden, die ich zum 1.12. beziehen werde.
Da mein ursprünglicher Mietvertrag ja eigentlich noch bis zum 30.3.2016 läuft, dachte ich mir, ich könnte ja nun den neuen Mietvertrag des bald neuen Eigentümers unterschreiben, denn der sieht keine Mindestmietdauer vor. Ich habe ihn also unterschrieben und ihm mit gleicher Post die Kündigung (mit gesetzlicher Kündigungsfrist) zukommen lassen. Er sagte mir allerdings einen Tag zuvor am Telefon, dieser Mietvertrag habe keinen Bestand mehr, da er ihn mir ja gegeben habe, bevor er wusste, dass ich ausziehen will. Er forderte dann auch die Mietverträge zurück.
Ich hingegen bin der Meinung, dass der Mietvertrag nun bindend ist, da er ja von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist.
Ziemlich vertrackt, oder? Ich hoffe, Ihr könnt mir folgen und helfen! Vielen Dank im voraus!