Mietvertrag und keine Angabe zur Größe ua.

  • Mainschwimmer
    Darum geht es mir im moment aber auch. Also um die eventuellen Mieterhöhungen.
    Ich wohne seit 13 Jahren in der gleichen Whg und habe noch nie eine Mieterhöhung mitmachen müssen.
    Wenn dieser "neue" Vermieter nun nicht so nett ist wie er scheint, habe ich jedes Jahr eine Mieterhöhung auf dem Tablo und muß mir dann ( lt. Amt - eine neue Whg. suchen, sollte die Miete nicht mehr im Rahmen liegen ) Das liegt sie so schon eigentlich nicht - ABER - die Heizkosten sind so unglaublich gering (angeblich 20,00€mtl durch neue Pellethz. ) dass das Amt zugestimmt hat - mit der Bemerkung, wenn die Kosten deutlich höher werden - muß ich da wieder raus.
    So um nun nicht nach 3 Jahren wieder umziehen zu müssen - denn so lange habe ich nach einer Wohnung in dem Preissegment in dem Ort gesucht und dann damit Geld verbrenne, was ich eigentlich nicht habe und mir leihen muß, möchte ich eine grobe Vorstellung haben, was da auf mich zukommen kann. Darum fragte ich nach dem Mietenspiegel. Ich hoffe man kann mir noch folgen. ??

    Tiger888
    Toi toi toi dir, für einen guten Mieter! ;O)
    Und ich wohne auch "noch" in einer DG Wohnung ( 2 Etagen Grundfläche ~82qm und Wohnfläche 60qm ) weiß also wovon Du sprichst.

    Und wie soll ich bitte meinen "neuen" Vermieter davon überzeugen, die qm in den Vertrag aufzunehmen. ( das schert den bestimmt wenig, das ich das so gerne hätte )
    Und die Bescheinigung für`s Amt - ist garantiert nicht Rechtsbinden.
    Hat mal jemand den Link gelesen, den ich zum Urteil von 2012 reingestellt habe - das liest sich für mich völlig anders.

    *schulterzuck*

    und nochmal Dank für Eure "Hilfe"

    2 Mal editiert, zuletzt von bierernst69 (14. August 2015 um 11:09)

  • Okay, ganz langsam......und das zum letzten Mal, weil ich den Verdqacht habe, dass du meine Antworten nicht liest (oder verstehst du sie nicht?)

    Bei einem Mietvertrag mit Indexmiete spielt für dich die Größe der Wohnung nur eine untergeordnete Rolle. Deine Miete steigt in dem Rahmen, in dem auch der Lebenshaltungsindex steigt. Da dieser Index vom statistischen Bundesamt ermittelt wird, ist der gültig und wird von allen Gerichten anerkannt.

    Mehr dazu hier: Indexmieterhöhung

    Für dich ist jetzt nur entscheidend, ob deine Miete von Anfang an nicht zu hoch veranschlagt wurde. Dazu müsstest du wissen, ob deine Gemeinde der Mietpreisbremse unterliegt. Diese Auskunft bekommst du beim örtlichen Mieterverein.

  • Mainschwimmer,
    ich denke eher wir haben aneinander vorbei gedacht/ gesprochen. ;O)

    Nochmal vielen Dank für die Antworten.
    In der letzten Antwort von dir steht das, was ich eigentlich wissen wollte.

    Liegt die Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Oder ist sie zu günstig / teuer? Und muß ich deshalb in Kürze mit einer Erhöhung rechnen..... bla bla bla
    Eben hierfür ist ein Mietenspiegel ganz gut. ( Kappungsgrenze etc )
    Es sieht wohl aber so aus, dass es für den Ort / Region keinen solchen Spiegel gibt.
    Und mir wird nichts anderes übrig bleiben als es so hinzunehmen oder es zu lassen.

    Entschuldige, das ich mich so umständlich ausgedrückt habe. :O)

    Und der Link ist auch sehr hilfreich!

    Danke schön,
    viele Grüße, bierernst

    Einmal editiert, zuletzt von bierernst69 (15. August 2015 um 13:58)

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