hallo, bei meiner abrechnung werden die Kosten für die Überprüfung der Wasserleitungen auf Legionellen auf die Nebenkosten umgelegt. Ist dies zulässig, kann mir jemand hierzu Auskunft geben? danke schön
Kosten Laborprüfung auf Legionellen
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BayrLady -
12. August 2015 um 15:33 -
Erledigt
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Ist dies zulässig, kann mir jemand hierzu Auskunft geben? danke schön
Ja, das ist zulässig. Auskunft gibt dir sehr gerne Google. Ich bin zu faul für dich mit der Maus zu spielen.
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Gehört zu den laufenden Betriebskosten.
§ 2, Absatz 4.
die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung -
Gehört zu den laufenden Betriebskosten.
§ 2, Absatz 4.
die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und AufteilungHallo,
es ist umlagefähig. Aber nicht weil es eine Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist, sondern weil es Kosten für die Warmwasserversorgung sind, also §2, Absatz 5 der BkVO . Die Messung ist gem. TrinkwasserVO.
Gruss
H H -
es ist umlagefähig. Aber nicht weil es eine Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist, sondern weil es Kosten für die Warmwasserversorgung sind, also §2, Absatz 5 der BkVO . Die Messung ist gem. TrinkwasserVO.
Mit dem BImSG tat ich mich auch schwer. Ich sehe die Legionellenprüfung ähnlich wie die Rauchwarnmelderprüfung als umlagefähig an.
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