Befristeter Kündigungsausschluß 5 Jahre? Familienzuwachs

  • Guten Tag,

    mein Freund und ich sind 01.02.2013 in unsere jetzige Wohnung gezogen.

    Im Oktober 2014 haben wir einen Sohn bekommen.

    Wir fühlen uns schon länger nicht mehr wohl, da hier im Haus neue Nachbarn mit eingezogen sind und kleine Hunde haben, die ständig bellen. Zudem wohnen wir im Dachgeschoss, im Sommer ist es sehr warm und im Winter bekommen wir es hier teilweise gar nicht warm. (Aber dennoch 17-18 Grad)

    Unsere Frage jetzt, unser Vertrag läuft bis 31.01.2018
    (Es gilt ein befristeter Kündigungsausschluß bis zum 31.01.18 des vereinbart: Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig bis zu diesem Datum auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung....)

    Können wir irgendwie früher raus kommen??? Da wir ja jetzt zu dritt sind, anstatt zu zweit. Davon ab, dass die Wohnung groß genug für uns drei wäre.
    Im Mietvertrag steht keine qm2 Zahl, wie groß die Wohnung ist.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Dankeschön

  • Fünf Jahre gehen nicht, max. 4 Jahre.
    Ob deshalb nun die gesamte Klausel ungültig ist, wage ich nicht zu beurteilen, tendiere jedoch dazu.


    Danke für diese Antwort, aber laut google sind 5 Jahre wohl rechtens, hat jedenfalls ein Gericht schon so entschieden.

  • Danke für diese Antwort, aber laut google sind 5 Jahre wohl rechtens, hat jedenfalls ein Gericht schon so entschieden.

    4 Jahre sind die Höchsbefristung in einem Formularmietvertrag. Wird diese Befristung aber individuell zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt, dann sind auch längere Zeiten möglich.

    Was ein Individualvertrag ist findest du hier: Individualvereinbarung - immowelt.de

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht keine qm2 Zahl, wie groß die Wohnung ist.

    Muß auch nicht.

    Formularmäßig ist ein gegenseitiger Verzicht auf die ordentliche Kündigung für maximal 45 Monate ab Vertragsabschluß zulässig.

    In einem Individualvertrag oder einer Individualvereinbarung auch länger.

    Zitat

    Können wir irgendwie früher raus kommen???

    Mit einem berechtigten Interesse (wichtigen Grund) vielleicht.

    Lies Dich mal hier durch

    Mietrecht: Die Stellung eines Nachmieters

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