Vermieter behält Teil der Kaution ein (Betrug?)

  • Hallo,

    ich bedanke mich schonmal im vorab für Eure Hilfe. :)
    Ich habe folgendes Problem: Ich habe mit einer Freundin zusammengewohnt und wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat einen Teil der Kaution für verschiedene Reparaturen einbehalten. Unter anderem sagt er, dass er die Wohnung zum Teil neu streichen musste, da unsere Wandfarben zu dunkel seien. Ich habe Kontakt zu der Enkelin der neuen Nachmieterin und weiß definitiv, dass die Wohnung nicht gestrichen wurde! (d.h. Malerrechnung gefälscht).
    Außerdem hat er noch verschiedene andere Rechnungen vorgelegt. Diese Reparaturen hat seine Frau ausgeführt, d.h. seine Frau hat der Hausvermietung die Kosten in Rechnung gestellt. Da ich sicher weiß, dass die Malerrechnung gelogen ist, gehe ich auch hier von Betrug aus.
    Wir wissen nun echt nicht wie wir vorgehen soll. Mieterschutzbund? Rechtsanwalt? Oder haben wir eh keine Chance dies alles nachzuweisen?

    Vielen Dank,
    Anna1234

  • Hallo Anna1234,

    gibt es Übergabeprotokolle von der Anmietung und Rückgabe? Was ist im MV vereinbart über den Rückgabezustand der Mietsache?

  • Hallo Berny,

    jaa, er hatte es sich im Übergabeprotokoll noch offen gelassen, ob die Wände zu dunkel sind. Aber unabhängig davon hat er ja die Malerarbeiten in Rechnung gestellt, obwohl nichts gestrichen wurde..

  • Anna1234:

    "er hatte es sich im Übergabeprotokoll noch offen gelassen, ob ..."
    - Ein ÜP hat verbindlich zu sein.

    "hat er ja die Malerarbeiten in Rechnung gestellt, obwohl nichts gestrichen wurde..."
    Etwas, was nicht gemacht wurde, kann nur unter gewissen Voraussetzungen in Rechnung gestellt werden.

  • Hallo,

    der Vermieter darf Eigenleistung abrechnen. Und zwar in einer Höhe, die ein Handwerker gekostet hätte. D.h. die Leistung der Frau können durchaus angestzt werden. Der Vermieter muss ja schließlich nicht umsonst für dich arbeiten.

    Auch läßt sich ein Schaden fiktiv abrechnen. D.h. der Schadenersatz kann in Höhe der Reparaturkosten abgerechnet werden, ohne dass die Reparatur durchgeführt wird.

    Es dürfen natürlich keine Rechnungen gefälscht werden. Hast du denn gefälschte Rechnungen gesehen, also Rechnungen für tatsächlich ausgeführte Arbeiten, die nicht gemacht wurden?

    Ich würde ich die Sache so laufen lassen, wenn die Mängel tatsächlich vorhanden waren. Irgendwelche Anzeigen (wegen Betrug/Urkundenfälschung) laufen sowieso ins Leere, weil die Staatsanwaltschaft solche Sachen aud mangelndem Gemaininteresse meist einstellt.

    Wieviel hat er denn einbehalten?

    Gruss
    H H

  • Hallo, danke für alle Antworten! :)
    Also der Vermieter hat insgesamt 400 Euro einbehalten. Die Rechnungen für die Malerarbeiten habe ich vorliegen. Im Mietvertrag steht, dass wir die Wohnung mit neutralen, deckenden, hellen Farben übergeben müssen. Darüber lässt sich natürlich streiten, allerdings hat er die Wohnung ja nicht wirklich streichen lassen.

    Der Vermieter hat außerdem Kosten in der Kautionsabrechnung aufgeführt, die im Übergabeprotokoll nicht erwähnt wurden. Allerdings steht im Übergabeprotokoll folgender Satz: "Die Geltendmachung weiterere Mängel/Beschädigungen behält sich der Vermieter vor. Der Vermieter weist vorsorglich darauf hin, dass er für die über das Vertragsende hinaus noch nicht aufgeführten, oben genannten Mängel, die Leistung durch den Mieter ablehnt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen wird. Weitere Ansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen."
    Ich denke damit habe ich keine Chance gegen die Rechnungen für die Mängel vorzugehen, oder?

  • 400 EUR für Malerarbeiten sind lächerlich. Das dürfte gerade mal der Materialanteil und Abdeckmaterial sein.
    Wenn tatsächlich Wände dunkel gehalten waren, würde ich das akzeptieren und froh sein, dass es nicht mehr ist.

    Der Eigentümer hätte auch fiktive Kosten zur Abrechnung bringen können, also ein kompletter Kostenvoranschlag eines Malers, jedoch nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer (da die Zahlung ja nur fiktiv ist und nicht stattfindet).
    Das wäre wohl wesentlich teurer geworden.

  • 400 EUR für Malerarbeiten sind lächerlich. Das dürfte gerade mal der Materialanteil und Abdeckmaterial sein.
    Wenn tatsächlich Wände dunkel gehalten waren, würde ich das akzeptieren und froh sein, dass es nicht mehr ist.
    Das wäre wohl wesentlich teurer geworden.


    Grosszügigkeit schien wohl angesagt gewesen zu sein: Ein Malermeisterbetrieb machte mir mal einen Kostenvoranschlag von 1000€ pro Zimmer...:o

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