Haus Videoüberwacht. Möchte die Kündigung

  • Hi,
    in dem Haus, in welchem ich lebe, sind an etlichen Ecken und Türen Videokameras angebracht.
    Ich komme mir ein wenig eingeschränkt vor, weil ich nicht will, dass mich jemand ständig auf Schritt und Tritt beobachtet.

    Vorallem, weil ich auch das Gefühl habe, dass die Hausverwaltung am laufenden Bande nichts besseres zu tun hat, als vor den Monitoren zu hängen.

    Bestes Beispiel: Ich bin Student und bin deshalb an keine regelmäßigen Arbeitszeiten gebunden.
    Jedenfalls ging ich eines Tages in die Vorlesung.
    Dann kam einer von der Hausverwaltung um die Ecke und sagte:" Na, Sie waren aber schon lang nicht mehr in der Uni, wenn Sie jetzt vorhaben sollten dahin zu gehen." (Hatten 7 Uhr morgens)

    GEHT'S NOCH?!

    Ich möchte hier raus.
    Und im Mietvertrag stand auch nichts davon, dass das Haus überwacht wird!
    An dem Haus ist zwar ein Schild mit einem Hinweis, dennoch wurde ich bei der Besichtigung nicht darauf hingewiesen.
    Im Mietvertrag steht diesbezüglich auch nichts drin!

    Nächstes Problem: Ich habe einen Kündigungsausschluss bis Feburar nächsten Jahres.

    Was kann ich eurer Meinung nach tun?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Ich befürchte, dass Du da nichts machen kannst. Die Kameras sind wohl kaum heimlich versteckt, sondern sichtbar. Zumal gab es das Hinweisschild. Da erübrigt sich jeder weitere Hinweis. Dir hätte es also bei Anmietung bewusst sein müssen.

    Ich sehe keinen Grund für eine fristlose oder fristgemäße Kündigung vor Ablauf der Kündigungsauschlusszeit.
    Sorry!

  • Dann kam einer von der Hausverwaltung um die Ecke und sagte:" Na, Sie waren aber schon lang nicht mehr in der Uni, wenn Sie jetzt vorhaben sollten dahin zu gehen." (Hatten 7 Uhr morgens)


    Mit solch einem "Deutsch" musste um diese Zeit schon rechnen...

  • Nächstes Problem: Ich habe einen Kündigungsausschluss bis Feburar nächsten Jahres.

    Da liegt also der Hund begraben.

    Zitat

    Möchte die Kündigung

    Dann tu das doch. Je nach Formulierung des Kündigungsauschlusses zum 28.2. oder 31.5.2016

    Zitat

    An dem Haus ist zwar ein Schild mit einem Hinweis,

    Reicht doch.

  • Thx für die schnelle, hilfreiche Antwort @ Andreas.
    Habe es mir schon fast gedacht.
    Der Vermieter sagte mir bereits, dass ich das Recht auf eine Kündigung habe, wenn ich den Studienstandort wechseln würde.
    Wäre aber in diesem Fall totaler Humbuck.

    Nagut, dann muss ich diese Wichtigtuer/ Kontrollfreaks wohl noch solange ertragen.

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