Untermietverhältnis kündigen WG

  • Guten Abend zusammen,

    Habe folgendes Anliegen:

    Ich wohne zur Zeit in einer 3er WG (ein Hauptmieter + zwei Untermieter (einschließlich ich)). Ich habe einen Mietvertrag bei dem Hauptmieter. Der Hauptmieter hat die Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft gemietet.

    In meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mein WG Zimmer ist allerdings komplett möbliert gewesen und somit hätte ich doch eine verkürzte Kündigungsfrist oder? Finde mehrere Sachen dazu im Internet deswegen wollte ich hier auf Nummer sicher gehen wie es jetzt tatsächlich ist. Kann ich bis zum 15. Diesen Monats kündigen und kann dann Ende des Monats aus den Vertrag? Mein Hauptmieter sagt ich kann erst zum 1.11. Raus.

    Vielen dank!

  • Da gilt der hier:

    Zitat

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Bedeutet: Der Vermieter wäre an die 3 Monate gebunden, aber du nicht.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Was mache ich wenn er darauf besteht das ich erst am 1.11. ausziehen kann? Einfach Ende diesen Monats ausziehen und abwarten ob von ihm noch was kommt?

    Vielen Dank

  • Zitat

    Mein WG Zimmer ist allerdings komplett möbliert gewesen

    Vom wem, sprich wem gehören die Möbel?

    Ist die Möblierung auch im Mietvertrag oder einem Übergabeprotokoll festgehalten?

  • Mein Hauptmieter mit dem ich zusammen wohne. Er hat die zimmer so möbliert vermietet. Ich habe nichts ausser ein paar Pflanzen und sowas mit reingenommen. Die Möbel ab sich gehören alle ihm. Steht aber nichts im Mietvertrag oder in irgendeinem Protokoll.

  • Mein Hauptmieter mit dem ich zusammen wohne. Er hat die zimmer so möbliert vermietet. Ich habe nichts ausser ein paar Pflanzen und sowas mit reingenommen. Die Möbel ab sich gehören alle ihm. Steht aber nichts im Mietvertrag oder in irgendeinem Protokoll.

    Na ja, es gibt ja sicher Leute die bezeugen können das die Möbel dem Vermieter, der selbst auch in der Wohnung wohnt, gehören.:cool:

    Kündige also formgerecht und nachweisbar, per Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe + Zeuge, bis spätestens 15.8. zum 31.8.

    Kannst Dich ja in der Kündigung auf Abs. 3 § 573c BGB berufen.

    Und wenn der Vermieter rummosert weil vertraglich 3 Monate K-Frist vereinbart sind, berufe Dich auf Absatz 4.


    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


    Hier noch der Wortlaut von § 549 Abs. 2 Nr. 2

    Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

  • Hallo allerseits,

    das ist meines Erachtens so nicht richtig. Das Gesetz stellt von der Formulierung her nicht auf den tatsaechlichen Zustand, sondern auf die vertragliche Verpflichtung ab. Steht nun im Mietvertrag nichts, was auf so eine Verpflichtung hinweist (z.B. moebliertes Zimmer), ist die verkuerzte Kuendigungsfrist wohl nicht anwendbar.

    Eine recht ausfuehrliche Eroerterung zum Thema gibt es hier.

    cu
    Guenni

  • Habe jetzt nochmal im Vertrag nachgeschaut. Dort steht: "Der Mieter mietet 1 möbliertes Zimmer". Steht also doch im Vertrag und somit ist die verkürzte Kündigungsfrist anwendbar, oder?

    Vielen Dank

  • Nicht so ganz richtig. In dieser Konstellation gilt die verkürzte Frist für Mieter und Vermieter.

    So nicht ganz richtig. Für den Mieter kann/darf keine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden bzw. wäre eine solche Vereinbarung unwirksam.

    Guenni

    Zitat

    Das Gesetz stellt von der Formulierung her nicht auf den tatsaechlichen Zustand, sondern auf die vertragliche Verpflichtung ab.

    Nach deutschem Mietrecht geht Gesetz grundsätzlich vor Vertrag.

    Individualvereinarungen/-verträge natürlich ausgenommen.

  • Was mache ich wenn er darauf besteht das ich erst am 1.11. ausziehen kann?


    Ausziehen kannste jederzeit... Nur, Mietverhältnisse enden stets zum Monatsende, also entweder zum 31.08. oder zum bspw. 31.10.

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