Darf ich einen Rückzieher machen?

  • Hi.

    Momentan bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung für mich.

    Vor kurzem habe ich eine entsprechende gefunden, war sehr angetan von ihr und habe der Vermietern in einer Email mitgeteilt: "Nach längerem Überlegen am heutigen Tag möchte ich Ihnen gerne mitteilen, dass ich großes Interesse an das von Ihnen angebotene Wohnung habe.
    Kurz gesagt: ich würde sie sofort nehmen."

    Den Mietvertrag soll ich erst noch erhalten.

    Kann ich nun noch einen Rückzieher machen, sofern ich eine bessere Wohnung finde, ohne Folgen?
    Oder gilt mein "ich würde sie sofort nehmen" bereits als "Vertrag"?

    Vielen Dank im Vorraus!

  • Nein, das wäre nur gegeben, wenn Sie einen Vorvertrag hätten.
    Ein mündlichr Vertrag ist ebenfslla nicht zustande gekommen, da hier wesentliche Kriterien nicht vereinbart wurden.
    Es bleibt also nur bei einer Interessensbekundung.

  • Es wurde Deinerseits lediglich Interesse bekundet und mit dem Vermieter mündlich vereinbart einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.

    Da kann jeder, Du oder der Vermieter, noch sagen "Nö, kein Interesse mehr".

    Ohne Folgen.

  • Hallo,

    sehr gut, festhalten und weitersuchen. Ein Mann ein Wort (oder eine Frau ein Wort)!.

    Rein rechtlich kannst du jetzt ohne Folgen eine Rückzieher machen, da es keine wirksame Vereinbarung gibt. Aber warum sicherst du dem Vermieter denn zu, dass du die Wohnung nimmst, wenn du "heimlich" weitersuchst.

    Gruss
    H H


  • Den Mietvertrag soll ich erst noch erhalten.
    Kann ich nun noch einen Rückzieher machen, sofern ich eine bessere Wohnung finde, ohne Folgen?


    So nach dem "Verlobungsmuster"...:confused:

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