Stellplatz gemietet - ich darf aber nur das darauf stellen was der Vermieter will

  • Hallo

    Ich habe hier ein Problem mit meinem Vermieter, vielleicht könnt ihr mir dabei helfen, und zwar habe ich im Jahr 2003 eine Wohnung gemietet mit Stellplatz, jetzt habe ich auf meinen Stellplatz mein PKW gestellt und habe aus Platz Mangel auch meine Winterreifen vorne dran gesetzt, jetzt kommt der Vermieter damit ich soll die Winterreifen entfernen ansonsten würde er die Winterreifen entsorgen, der Stellplatz wäre nur für PKWs gedacht und nicht ein Lager Platz…

    Jetzt meine Frage, ich habe den Stellplatz gemietet als Stellplatz so steht das auch im Mietvertrag, da steht nichts drin was ich überhaupt darauf zu stellen habe, somit kann der Vermieter mir nicht vorschreiben was ich darauf zustellen habe, auch wenn ich darauf mein Wohnzimmer stellen würde oder ein Pool geht das dem Vermieter doch nix an, oder sehe ich das falsch????

    Würde mich freuen über viele Kommentare.

    Vielen Dank
    Mfg
    Micha

  • Wohnzimmer oder Pool wäre doch etwas übertrieben;)

    Meiner bescheidenen Meinung nach kann er gegen die Reifen nichts sagen. In einer Garage dürftest Du sie ja auch lagern.

    Allerdings besteht bei einem Stellplatz die Gefahr das die Reifen mal nicht mehr das sind.

  • Lagern Sie die Reifen bei einen Servicedienst in der Nähe.
    Ein Stellplatz für einen Pkw ist ein Stellplatz für einen Pkw. Nicht mehr und nicht weniger!
    Alles andere ist Zweckentfremdung. Eine Abmahnung haben Sie offensichtlich schon erhalten.

    BGB § 590a - Vertragswidriger Gebrauch
    Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.

  • Ja das hat die Hausverwaltung mir auch gesagt, das die ein entsorgungsunternehmen beauftragen würden und dann sind die reifen auf einmal weg, und ich könne gar nix dagegen machen, da ich das dem Hausverwalter nicht nachweisen könnte das er die reifen entfernt hätte.

    Ist doch eigentlich eine bodenlose Frechheit, das ist ja auch schon eine Ankündigung einer Straftat..
    Kann ich eigentlich dagegen eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht erwirken????

  • Es ist nicht im Mietvertrag festgelegt was ich darauf stellen darf, somit ist das doch kein Vertragswidriger Gebrauch !!

    Dann stellen Sie doch einen Dixi-Klo drauf. Geht's noch?

  • Ich würde davon ausgehen, dass für Stellplätze ähnliche Regeln gelten wie für Garagen. Was bedeutet, dass nur PKWs, sowie Dinge, die unmittelbar zum PKW gehören, gelagert/abgestellt werden dürfen.
    Da gehören Reifen aber nunmal dazu.

  • Es ist nicht im Mietvertrag festgelegt was ich darauf stellen darf, somit ist das doch kein Vertragswidriger Gebrauch !!

    Wenn Sie das alles dürfen wollen, was nicht im Mietvertrag steht, dann eröffnen Sie doch gleich eine Ferkelzucht mitsamt der "Dachdeckerin" als Betreuerin. Dafür recihts wohl noch.

  • Zitat

    Wenn Sie das alles dürfen wollen, was nicht im Mietvertrag steht, dann eröffnen Sie doch gleich eine Ferkelzucht mitsamt der "Dachdeckerin" als Betreuerin. Dafür recihts wohl noch.


    Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht einfach mal die Klappe halten................. in deinem Fall heisst das wohl für immer.

    Kn

  • Zitat

    ich denke fast der VM hat hier recht das wäre schon unansehnlich mit den Reifen usw.


    Was hat das mit unansehnlich zu tun? Es geht um "darf man oder darf man nicht" . Möglicher Reifenklau ist das Problem des Mieters.

  • Also im Mietvertrag steht nur Stellplatz 30 Euro monatlich miete, da steht nix von Pkw und auch sonst steht da nix drin was den Stellplatz angeht.

    Im Mietvertrag muss soweit ich weis genau drin stehen Stellplatz nur für Kraftfahrzeuge und kein Lagerplatz.

    Und ich habe bis heut keine Abmahnung bekommen dafür, es gibt ja auch keine Rechtliche Grundlage dafür, der einzige der hier Terror macht ist der Hausmeister, der mir androht das die Hausverwaltung meine Reifen einfach entsorgen wollen, die Hausverwaltung hätte sich rechtlich abgesichert und die dürften das, das Ordnungsamt hätte zugestimmt??????

    Da frage ich mich doch was das Ordnungsamt damit zu tun hat??

    Die machen solange bis ich einen Zaun um meinen Stellplatz mache mit Stacheldraht oben drum, mit einem Tor zum Abschließen. :rolleyes: :cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Micha1307 (7. August 2015 um 09:49)

  • Ein stellplatz ist ein Stellplatz und kein Lagerplatz. Und auf Stellplätzen stellt man Fahrzeuge ab.

    Zudem gilt §133 BGB. Es ist nicht vorstellbar, dass jemand in einer Tiefgarage einen (PKW)Stellplatz als Lagerplatz vermietet. Der Stellplatz wurde als PKW-Stellplatz vermietet und nicht als Lagerfläche, sonst wäre er nicht Stellplatz sondern Lagerfläche genannt worden.

  • Hallo Micha,

    zumindest, wenn Du im Raum Muenchen lebst, wuerdest Du mit Deiner Argumentation auf die Nase fallen. Dort ist naemlich schon vor Gericht entschieden worden, dass Du auf einen Stellplatz nur dann etwas anderes als ein Auto stellen darfst, wenn es Dir im Mietvertrag explizit erlaubt wurde. Siehe dieses Urteil.

    Ich vermute aber mal sehr stark, dass das andere Gerichte aehnlich sehen.

    cu
    Guenni

  • Wenn das so ist wie sie sagen, darf der Hausverwalter aber trotz dem nicht die Sachen die auf dem Stellplatz stehen einfach entsorgen, das wäre Diebstahl!!!

    Vor ab muss der Hausverwalter mich abmahnen, sollte ich das immer noch nicht entfernen, muss er klagen, dann kann er einen Gerichtsvollzieher beauftragen, selbst darf er gar nix entfernen das wäre Diebstahl..

    Also darf ich dort noch nicht einmal einen Roller, Mofa oder Motorrad parken, wen der Stellplatz nur für ein Pkw ist???

    Da frage ich mich doch was das Ordnungsamt damit zu tun hat??

    3 Mal editiert, zuletzt von Micha1307 (7. August 2015 um 10:15)

  • Des Weiteren: such mal nach Definition des Begriffs Stellplatz. Da wirst Du ausschließlich die Definition finden, dass dort Fahrzeuge abgestellt werden.

    Und das letzte KO-Kriterium für Dich:
    Es handelt sich hier um ein Bauwerk. Nutzung von Bauwerk und Bauwerksteilen ergibt sich aus dem Baurecht. Während das Baugesetzbuch bundeseinheitlich gilt, verfeinert die jeweilige Bauordnung des jeweiligen Landes die Regelungen und setzt Definitionen. Und in jeder Bauordnung ist das Wort Stellplatz als offene Fläche zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs definiert. Nix Lager, sondern Kraftfahrzeug.

  • Wenn das so ist wie sie sagen, darf der Hausverwalter aber trotz dem nicht die Sachen die auf dem Stellplatz stehen einfach entsorgen, das wäre Diebstahl!!!

    Vor ab muss der Hausverwalter mich abmahnen, sollte ich das immer noch nicht entfernen, muss er klagen, dann kann er einen Gerichtsvollzieher beauftragen, selbst darf er gar nix entfernen das wäre Diebstahl..

    Er muss nicht abmahnen. Das ist ein Irrtum.
    Er kann z. B. durch Hausaushang verlauten lassen, dass falsch abgestellte Gegenstände von den jeweiligen Mietern zu entfernen sind, da ansonsten davon ausgegangen wird, dass es sich um Sperrmüll handelt.

    Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht würde ich als Verwalter in einer Tiefgarage unverschlossen gelagerte gegenstände auch zwangssichern lassen. Erstens lockt das Diebe an, zweitens können Halbstarke, die zumindest in Berlin es lieben in Tiefgaragen zu sprayen und anderen Unfug zu treiben, mit den Reifen Schindluder treiben, und dabei damit andere Fahrzeuge beschädigen.
    Dafür wäre dann der Vermieter verantworten, weil er es zugelassen hat, dass seine Mieter toll rollende Reifen wild lagern.

  • Und wen ich keine Miete zahle für die gemietete Wohnung ??

    Da darf der Hausverwalter ja auch nicht einfach meine Wohnung auf preschen und meine Sachen einfach auf die Straße stellen, sondern muss erst mal eine Räumungsklage machen..

    Der Stellplatz habe ich auch gemietet, somit hat er überhaupt kein Bestimmungsrecht über den Stellplatz.

    Und was irgendwelche halbstarken mit den Sachen machen die dort abgestellt sind da kann keiner was dafür, da werden die halbstarken zu Verantwortung gezogen, die habe ja den Schaden verursacht..

    Ich kann ja auch nicht sagen, wen auf der Straße ein Stein rum liegt und ich Schmeiße damit ein Fenster ein, kann ich ja auch nicht sagen, das ist die Stadtverwaltung schuld die haben den Stein hier rumliegen gelassen!!!

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