Funktionsbescheinigung vom Mieter bei Auszug

  • kann der Vermieter eine Bescheinigung eines Fachbetriebs über die Funktionsfähigkeit der Elektro- und Gasgeräte beim Auszug des Mieters verlangen.
    Ich dachte das diese Dinge in der Verantwortung des Vermieters liegen.
    Ich danke für jeden Tip.

  • Es liegt in der Verantwortung des Mieters derartige Geräte dem Vermieter in funktionsfähigem Zustand, wenn sie denn nachweislich in solchem bei Einzug übergeben wurden, zurück zu geben.

    Dazu braucht man keinen Fachbetrieb. Vorführen bei der Wohnungsübergabe reicht.

    Anders sieht es bei der Heizanlage aus. Für deren Funktionsfähigkeit ist allein der Vermieter verantwortlich.

  • kann der Vermieter eine Bescheinigung eines Fachbetriebs über die Funktionsfähigkeit der Elektro- und Gasgeräte beim Auszug des Mieters verlangen.


    Klar doch, wenn er sie auch bezahlt.

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