Hallo liebes Forum,
ich hab da eine ziemlich brennende Frage zu der Kündigung und Fristenwahrung.
Ich habe heute 03.08.15 bescheid bekommen, das ich den Zuschlag zu einer Wohnung bekommen habe.
Ich bin seit 13 Jahren Mieter in einer Wohnung, ich weiß das ich 3 Monate Kündigungszeit habe. Nun sieht es so aus,
dass heute ja nun die Kulanzzeit auslaufen würde, ich aber leider beim zuständigen Amt keinen ereicht.
( Grundsicherung bei Rente bei voller Erwerbsminderung )
Dies werde ich nun Morgen noch einmal versuchen. Das wäre ja dann der 4. des Monats. Auf einer Rechtsanwalts und Notarseite hatte ich einen Fristenrechner gefunden, der mir sagt, da der 1. des Monats ein Samstag ist, hätte ich bis zum 5. des Monats Zeit meine Kündigung wirksam zum 31.10.15 abzugeben. Wenn dies so wäre, hätte ich keine Probleme.
Wenn dem aber nicht so ist, würde die Kündigung ja erst zum 30.11.15 wirksam.
Ist es nun so wie dieser Rechner sagt oder ist es eben doch nur bis zum 3. des Monats möglich.
Oder gibt es noch eine andere Regelung bei Bezug von Grundsicherung und EU Rente?
Vielen lieben Dank für hilfreiche und belegte Antworten schon mal im voraus.
die bierernste ;O)