Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin noch ein Mietneuling und habe nun meinen 3ten Mietvetrag in der Hand, da meine Wohnung verkauft wurden und ich als Mieter darin bleiben konnte. Leider hat mit der Neuevermieter gleich einen Mietvertrag in die Finger gedrück (welchen ich eigendlich gar nicht Unterschreiben muss), zum Ärgernis meiner seits ist er damals ohne Ankündigung vor meiner Tür gestanden. Naja seis drum. Um den Frieden zu wahren möchte ich den Mietvertrag trozdem annehmen wenn meine Fragen geklärt wurden. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir nicht nur sagen könnten ob das rechtens oder nicht ist, sonder noch Tipps was ich am besten machen kann um das Problem zu lösen.
Ich habe den Mietvertrag nun ein paar mal durch gelesen und wollte zu ein paar Klauseln fragen.
§1 Mieträume
"Mitvermietet ist das Inventar laut Inventarliste"
Eindeutige Sache ich habe nicht mal eine Inventarliste von meinem Neuenvermieter bekommen, gilt dann automatisch die des alten Vermieters oder ist dann keine mehr gültig?
§ 3Miete und Nebenkosten
3. "Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er im Laufe des Mietverhältnisses alle - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen. Rückgabe im Zustand bei Einzug"
Hier meine Frage ist das so rechtens? Ich meine wie soll ich die Wohnung im Zustand des Einzugs zurück geben? In der Wohung ist Teilweiße noch Teppichboden mit verbaut. Dieser ist schon ca 5 Jahre alt und wird sich auch noch etwas abnutzen. Desweitern ist es ja allg. Bekannt das sich ein Meitraum durch die Nutzung des Mieters abnutzt. Deswegen bekommt der Vermieter ja auch Miete um ein Teil dieser zurseite zu legen damit die Mieträume instand gehalten werden können. Oder sehe ich da was falsch?
4. "Der Vermieter ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Zustummung zur Erhöhung der Miete jeweils nach Ablauf eines Jahres zum Zweck der Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnissse auf dem Wohnungsmarkt zu verlangen."
Heißt das der Viermieter nimmt sich das recht heraus ggf. jedes Jahr die Miete zu erhöhen?
§ 7 Zustand der Mieträume
2. "Der Mieter übergibt nach Beendigung des Mietverhhältnisses die MIetsache im Zustand bei Einzug"
Hier gleiche Frage wie oben schin darf er das Verlangen?
§ 13 Instandhaltung der Mieträume
6. " Der Mieter hat zu beweisen, dass Schäden in seinem ausschließlichen Gefahrenbereich nicht auf seinem Verschulden oder auf dem Verschulder der Personen, für die er einzustehen hat, beruhen. Etwaige Ansprüche gegen schuldige Dritte tritt der Vermieter an den Mieter ab."
Habe zwar nicht vor etwas mutwillig zu beschädigen. Aber meine Frage hier, was ist mit Gefahrenbereich gemeint? Und ist es in Deutschland allg. nicht so das die Schuld bewiesen werden muss nicht du unschuld? Wie ist das mit schuldige Dritte gemeint?
§ 14 Betreten der Mieträume durch den Vermieter
Da ich leider schon schlechte Erfahrung gemacht habe bin ich hier sehr vorrsichtig.
1. "....." ... "Bei dringender Gefahr ist ihm (hier Vermieter) der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet."
Es ist niergends deffiniert was "dringende Gefahr" ist. Wie gesagt schon schlechte Erfahrungen gemacht. Ist ein schräg gestelltest Fenster bei regen dringende Gefahr? Hat sich der Miet vor betretten der Wohnung nicht bei mir zu melden? Leider alles sehr "schwamming" Formuliert finde ich.
§ 19 Hausordung
Unterpunkt: Allgemeine Ordungsbestimmungen.
sehr viel text "...." dann "Die Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben, falls der Mieter vor Ablauf des Vertrages ganz oder teilweise auszieht; auch wenn er noch Gegenstände in den Räumen belässt, jedoch aus Anzahl und Beschaffenheit der zurückgelassenen Gegenstände die Absicht der Aufgabe des Mietbesitzes zu erkennen ist. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die Mieträume schon vor der endgültigen Räumung un Besitz zu nehmen."
Auch hier habe ich zwar nicht vor, aber auch zum Verständnis ich zahle Miete, ziehe aber gerade um und dann soll ich dem Vermieter die Schlüssel geben damit er die Wohnung wieder "benutzen" kann, für was zahle ich dann noch Miete?
§ 21 Schönheitsreparaturen
Hier kommt das Thema nocht mal zum Schluss ich verstehe nicht so ganz war das in 3 § angesprochen werden muss.
"Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume auf seine Kosten in regelmäigen Abständen zu renovieren. Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: Alle 3 Jahre Küche, Bad, Dusche und Toilette sowie alle 5 Jahre in allen übrigen Räumen. Dies gilt insbesodere für das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbrauschränke sowie der Fenster und Außentüren von innen. Die Arbeiten sind fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen. Eine Ausführung der Schönheitsreparaturen, die nicht den Anforderungen an fachmännische Qualitätsarbeit entspricht, braucht der Vermieter nicht zu dulden. Im Übrigen ist für die Ausführung der Schönheitsreparaturen die Ausstattung der dem Mieter überlassenen Räumen maßgebend; dannach richtet sich der Instandhaltungs bzw. Wiederherstellungsaufwand. Will der Mieter Raufasertapeten oder Tapeten anderer Art oder Qualität anrbingen, har ( was auch immer das heißen soll vermutlich hat) er die Zustimmung des Vermieters einzuhohlen."
Ich habe die Wohnung schon im gebrauchten Zustand bekommen sprich Bad war min 2 Jahre alt auch der Teppich ist glaube ich 5 oder 6 Jahre drinne. Aber was ist genau mit den Schönheitsreparaturen gemeint? Was ist zulässig was nicht?