Jährliche Wartung des Boilers auf Kosten des Mieters?

  • Hallo an alle,

    Ich habe gerade einen Mietvertrag vor mir, der generell normal auszuschauen scheint.
    Im letzten Paragraphen unter "Sonstiges" wurde allerdings ein Punkt gelistet bei dem ich mir etwas unsicher bin.

    "Die Mieterin ist verpflichtet, den Wasserboiler jährlich auf eigene Kosten warten zu lassen. Im Falle eines Defekts haftet die Vermieterin nur, wenn die jährliche Wartung von der Mieterin nachgewiesen werden kann."

    Ist sowas generell rechtlich erlaubt, dass ich das machen muss? Ich habe noch nie in einer Wohnung mit Boiler gewohnt und weiß auch überhaupt nicht was mich so eine Wartung da im Schnitt kosten würde.

    Es gibt bereits eine Klausel im Mietvertrag zwecks kleinerer Kosten für Reparaturen oder Instandhaltung die von mir übernommen werden müssen bis zu einem Betrag von 95 Euro. So etwas ist mir bekannt aus anderen Mietverträgen, aber das mit der Wartung des Boilers kenne ich so nicht.

    Vielleicht hat mir hier jemand einen Rat!?

    Vielen Dank schon einmal!
    Laura

  • Wartungskosten gehören grundsätzlich zu den umlagepflichtigen Betriebskosten.
    Da in diesen speziellen Fällen eine Auflistung nicht in der Anlage der Betriebskostenverordnung aufgeführt ist, darf das unter den Punkt: "Sonstiges" vermerkt werden.

  • Zitat

    Wartungskosten gehören grundsätzlich zu den umlagepflichtigen Betriebskosten.
    Da in diesen speziellen Fällen eine Auflistung nicht in der Anlage der Betriebskostenverordnung aufgeführt ist, darf das unter den Punkt: "Sonstiges" vermerkt werden.


    Das ist zwar richtig, aber die Formulierung entspricht einer Vornahmeklausel, und damit dürfte dieser Teil des Vertrags unwirksam sein.
    Siehe z.B. hier:

    https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/vornahmeklausel/

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