Wie darf die Wohnug hinterlassen werden.

  • Hallo.Ich bin 2009 in eine Wohnung gezogen. In der Wohnstube war vom Vormieter Strukturputz angebracht. Im Mietvertrag wurde vereinbart das ich das so übernehme und das bei Renovierung der Vermieter den Putz beseitigt.Vor ein paar Jahren hat dann aber der Vermieter gewechselt.2013 habe ich mich von meiner Freundin getrennt und die Wohnung wurde zu teuer.Dann habe ich einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen und ein Zimmer wurde zugeschlossen ,also die Quadratmeteranzahl verkleinert um kosten für mich zu Sparren.Jetzt will ich ausziehen aber der neue Vermieter sagt das ich den Putz beseitigen muss weil davon ja nichts im neuen Vertrag steht.Wer ist da jetzt im Recht?Ich habe ja schwarz auf weiß das ich den Putz nicht beseitigen muss aber eben auf dem alten Mietvertrag von 2009 auf dem von 2013 ist keine Vereinbarung aufgeführt.

    MfG

  • Im neuen Vertrag ist ja gar nicht die Rede von dem Putz. Ich hab ja nichts verändert an der Wohnung.Ich bin unter den Voraussetzungen das der Vermieter den Putz entfernt eingezogen und das habe ich schriftlich.Im neuen Mietvertrag steht auch nicht das ich die Wohnung im hellen Zustand übergeben muss.Dann muss also auch kein Maler kommen? Ich hab mit den neuen Vermieter auch kein Übergabeprotokoll gemacht die haben die Wohnung noch nicht mal gesehen.

  • Hallo.Ich bin 2009 in eine Wohnung gezogen. In der Wohnstube war vom Vormieter Strukturputz angebracht. Im Mietvertrag wurde vereinbart das ich das so übernehme und das bei Renovierung der Vermieter den Putz beseitigt.Vor ein paar Jahren hat dann aber der Vermieter gewechselt.2013 habe ich mich von meiner Freundin getrennt und die Wohnung wurde zu teuer.Dann habe ich einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen und ein Zimmer wurde zugeschlossen ,also die Quadratmeteranzahl verkleinert um kosten für mich zu Sparren.Jetzt will ich ausziehen aber der neue Vermieter sagt das ich den Putz beseitigen muss weil davon ja nichts im neuen Vertrag steht.Wer ist da jetzt im Recht?Ich habe ja schwarz auf weiß das ich den Putz nicht beseitigen muss aber eben auf dem alten Mietvertrag von 2009 auf dem von 2013 ist keine Vereinbarung aufgeführt.

    MfG

    Du hast schwarz auf weiß, daß Du den Putz nicht beseitigen mußt. Wozu noch die Frage?

  • Du hast schwarz auf weiß, daß Du den Putz nicht beseitigen mußt. Wozu noch die Frage?

    Dieses Schwarz-auf-Weiß ist aber nicht mehr gültig.

    Rantzau

    Du warst leider so unklug mit dem neuen Eigentümer einen neuen Vertrag abzuschließen. Somit sind die Vereinbarungen mit dem Voreigentümer Null und Nichtig geworden.

  • Zitat

    Du warst leider so unklug mit dem neuen Eigentümer einen neuen Vertrag abzuschließen. Somit sind die Vereinbarungen mit dem Voreigentümer Null und Nichtig geworden.


    Das bedeutet aber nicht, dass er jetzt den Putz beseitigen muss.

  • Im Alten Mietvertrag steht auch das ich die Wohnung im hellen zustand übergeben soll.Im neuen steht nur das ich sie im vorherigen zustand herstellen soll. Welchen Zustand den vor 20 Jahren ?ich bin ja damals in diesen Zustand eingezogen.Auf welchen Zustand kann sich der neue Vermieter da beziehen? Der neue Vermieter ist seid ca. 2012 der Putz ist aber schon lange vor meinen Einzug 2009 dran.


    Edit: So hab jetzt einen Termin zur Wohnungsbesichtigung am Donnerstag gemacht. Hab nochmal gefragt welchen vorherigen Zustand gemeint ist aber sie sagte nur das ich Donnerstag alle Verträge mit nehmen soll und dann schauen wir mal.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rantzau (27. Juli 2015 um 11:58)

  • Wie schon geschrieben.............. du hast die Wohnung mit dem Putz übernommen. Was der Vermieter nach deinem Auszug damit macht ist seine Sache, denn der Putz gehört ihm.
    War die Wohnung renoviert, als du eingezogen bist? Und was steht genau, also wörtlich, zu Renovierungen im Mietvertrag?

  • Hab jetzt mit dem Hauswart die Wohnung besichtigt und ihm das Übergabeprotokoll gezeigt .Putz bleibt dran und ich hab meine Ruhe.Trotzdem danke für die Hilfe.

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