Hallo,
es geht um die Ermittlung der Heizkosten.
Meine Wohnung hat einen eigenen Zähler im Haus für den Verbrauch der Heizung.
Bis 2013 wurde an Hand der Ölrechnung, dem Gesamtverbrauch der Heizungsanlage aller Mieter und meinem eigenen Zähler mein Verbrauch ermittelt. Eine ganz simple Rechnung. Für 2013 waren das 247€ an Heizkosten. Ich bin ein sparsamer Heizer.
Meine Zählerstände schreibe ich monatlich auf.
In 2014 wurde vom Vermieter auf eine Firma umgestellt, die die Abrechnung der Heizung übernimmt. Damit einhergehend haben alle meine Heizkörper einen eigenen Zähler bekommen, die ich jetzt teuer bezahlen darf, obwohl ich einen eigenen Zähler für die Heizung im Keller habe. Ist das rechtens? Muß ich das bezahlen?
Diese Firma hat auch die Heizkosten ermittelt, nach einem anderen Rechensystem, was dazu führt, daß ich bei gesunkenen Ölpreisen in 2014 zum Vorjahr und bei sogar noch etwas weniger Verbrauch als im Vorjahr nun über 500€ bezahlen soll. Fast das Doppelte. Was nach der einfachen Rechnung wie am Anfang beschrieben, überhaupt nicht passt. Was kann ich tun? Kann ich mich wehren? Kann ich die Errechnung meiner Heizkosten wie in den Jahren zuvor verlangen?
MFG
Heizkosten
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Haus11 -
26. Juli 2015 um 06:39 -
Erledigt
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"Ich bin ein sparsamer Heizer. Meine Zählerstände schreibe ich monatlich auf."
Prima, ich auch !Wenn alle Wohnungen im Haus nach einem einheitlichen System abgerechnet werden, kann nicht jeder mit einem eigenen Zähler daherkommen. Schließlich entnehmen Sie ja auch den Brennstoff nicht aus Ihrem eigenen System sondern aus einen gemeinschaftlichen.
Da aber auch die Zähler der Abrechnungsfirma mit den Ihrigen kaum kompatibel sein dürften, würde das zu falschen Ergebnissen führen.
Eine ordentliche Abrechnung kann also nur nach einem einheitlichen System mit einheitlichen Zahlern erstellt werden.
Zur Frage der Kostenübernahme der Heizkostenverteiler:
Als Mieter müssen Sie diese nicht kaufen. Aber Sie müssen dafür Miete zahlen. -
Der Vermieter hat hier vermutlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, endlich auf Abrechnung nach der Heizkostenverordnung umgestellt. Dagegen kannst Du gar nichts tun.
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Genau so ist es wie anitari sagt. Zudem stellt die Abrechnungsfirma ihren Dienst in Rechnung, die auf Mieter umgelegt wird.
(Sofern im Mietvertrag vereinbart)
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