Muss Vermieter Dach richten?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit zwei Jahren in einer Mietwohnung unter dem Dach.
    Es handelt sich um ein altes Gebäude, dessen Dach aus Dachpappe besteht, die mit UV-Sand beschichtet ist.
    Diese war schon bei unserem Einzug sehr brüchig. Unser Vormieter haben dies auch beim Vermieter angemerkt bei der Wohnunsübergabe. Nun ist es so, dass sich immer große und kleine Stücke der Dachpappe lösen (v.a. bei Regen) und in die Dachfenster reinbröselt sowie größere Stücke auf die Straße fallen. Ich habe schon vor zwei Jahren dem Vermieter geschrieben und dies angemerkt, das einzige was er jedoch gemacht hat, war bei einem Dachdecker nachzufragen ob das Material schädlich sein könnte (lediglich durch Foto zusenden). Getestet wurde dies nicht.

    Nun wird es immer schlimmer mit dem Dach und ich mache mir wirklich Sorgen, dass es ungesund ist und kleine Partikel in der Luft sein könnten.

    Ich hab vor einigen Tagen nochmal mit dem Vermieter gesprochen, er hat sich fas Dach angeschaut und zugegeben dass man da mal was machen müsste, jedoch wollte er dies erst mit dem Verein, der die Wohnung verwaltet besprechen. Und hat natürlich auch wieder alles relativiert. "Die paar Brösel wären ja nicht schlimm". Ich bin mir sehr sicher dass sich so die nächsten Jahre wieder nichts tut.

    Wie stehen meine Rechte hier? Ich mache mir da wirklich Sorgen und fühle mich nicht mehr wohl in meinem Schlafzimmer.

    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
    Sandi

  • Was da rumbröselt kann hier nicht beurteilt werden. Ich bin nicht Gott.
    Genaueres erfahren Sie eventuell bei Bestellung eines Gutachters, bei den Sie aber erstmal in Vorkasse gehen müssten.
    Mit Mietrecht hat das aber erstmal nur entfernt zu tun.

  • Danke für die Antwort. Das können Sie nicht wissen, nein. Aber vielleicht ob ich ein Recht darauf habe, dass das Dach gerichtet wird, auch wenn es noch nicht wasserdurchlässig sondern lediglich sehr brüchig und marode ist?

  • Nein. Eventuelle Reparaturen können Sie dem Vermieter nicht vorschreiben. Zumal das auch eine Ermessenssache ist.
    Sie können nur eine Mängelabstellung fordern; diese müssen aber auch erst eingetreten sein.

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