Wieder Instandsetzen nach Wasserschaden

  • Wenn der Vermieter nach einer erfolgreichen Wasserschadensbeseitigung mit der Wiederherstellung des Bades (Bad neu fliesen und Dusche wieder anschliessen) nicht "in die Pötte" kommt, gibt es da irgendeine Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen?

  • Nö, als Mieter bleibt dir "nur" die Möglichkeit der Mietminderung, denn wie willst du einen Schaden in Euro beziffern, der dir entstanden ist? Entgangenes Badevergnügen lässt sich nun mal nicht in €€€ ausdrücken.
    Und für die Mietminderung solltest du am besten einen Anwalt für Mietrecht mit ins Boot holen.

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