Hallo,
ich möchte eine Wohnung im Erstbezug beziehen. Die Wände sind glatt verspachtelt. Ich möchte die Wände streichen lassen. Der Vermieter möchte nun, dass ich tapeziere. Er hat die Befürchtung, dass ein späterer, möglicher Rauputz nicht hält, die Wände abgeschliffen werden müssen... Fachleute sind anderer Meinung.
Im Vertrag steht dazu eigentlich(?) nichts.
Unter Schönheitsreparaturen steht
- Der Mieter übernimmt die Wohnung im Erstbezug. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit die Wohnung als unrenoviert übergeben gilt.
- Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
Frage: Muss ich tapezieren (jetzt oder bei Auszug) oder nicht?
Danke!