Liebes Forum,
vorab möchte ich sagen, dass meine bzw. unsere Frage NICHT gegen behinderte Menschen geht!
Es geht rein um die Frage, ob unser Vermieter es der bisherigen Hausgemeinschäft hätte mitteilen müssen!
Wir sind ein 12-Parteien-Haus mit langjährigen Mietern, die ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis pflegen.
Anders als zu unserem Vermieter, der NICHT im Haus wohnt, aber dessen Arroganz und Ansprüche an Sonderaufgaben an die Mieter mit Androhung von Konsequenzen etc. teilweise dem Fass den Boden ausschlägt ![]()
Seit einigen Monaten haben wir zwei Wohngemeinschaften in unserem Haus in den Menschen mit psychischen Erkrankungen (?) oder ich nenne es einfach mal Einschränkungen leben.
Bekannt wurde uns das nur, dass die neuen Nachbarn täglich Besuch bekommen (ich nehme mal an ein Betreuer) und ein PKW mit der Aufschrift einer bekannten Einrichtung für Menschen mit psychischen Einschränkungen die neuen Nachbarn abholt und bringt.
Die Homepage der Einrichtung beschreibt es so " Für Menschen mit einer geistigen Behinderung, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sondern nur eine stundenweise Assistenz in der Woche benötigen, ist das "Ambulant Betreute Wohnen" eine optimale Lösung.
Zwar leben sie sehr selbstständig in einer eigenen Wohnung bzw. in einer kleinen Hausgemeinschaft, erhalten jedoch bei Bedarf und im Rahmen eines gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans Unterstützung".
Hier handelt es sich um zwei WG´s mit jeweils zwei Frauen.
Eine der Frauen führt laute Selbstgespräche in ihrer Wohnung und im Treppenhaus oder steht vor dem Wohnhaus längere Zeit auf dem Gehweg und redet mit sich selbst.
Dazu kommt, dass sie immer die Haustüre weit auflässt, während sie auf dem Gehweg vor dem Haus hin und her geht und mit sich selber redet.
Die Frau in der anderen Wohnung redet laut mit sich selbst in der Wohnung, im Hausflur, auf dem Balkon der in den ruhigen Garten geht, sie nutzt größtenteils Schimpfworte. Das geht meiner Meinung nach in die Richtung "Tourette-Syndrom"!
Wenn es bei den Nachbarn auf ihrer Etage schellt oder klopft, dann glaubt sie immer, dass ist bei ihr an der Tür und sie öffnet ihre Wohnungstür und wenn sie dann Niemanden sieht, dann ruft sie laut und fast panisch durch das Treppenhaus.
Für uns ist das alles neu und bislang ist ja noch nichts passiert, wie Wohnungseinbrüche oder Diebstähle aus den Kellern/Fahrradkellern durch die offene Haustür, aber gewöhnungsbedürftig ist diese neue Situation schon.
Hätte uns der Vermieter darüber informieren müssen, dass zwei Behinderten WG´s in das Haus ziehen?
Ich glaube nicht, dass eine der bisherigen Mietparteien damit Probleme gehabt hätte, wenn man uns ggfs. durch die Einrichtung mitgeteilt hätte, was da auf uns zu kommt...vorher gab es weder lautes Rufen im Treppenhaus noch Selbstgespräche oder Schimpfworte auf dem Balkon oder manisches Auf- und Ab Laufen vor dem Haus mit offener Haustür, die dann auch nicht mehr geschlossen wird, wenn die Nachbarin wieder in ihre Wohnung zurück geht!
Das kommt noch dazu: Für Unbekannte ist es dann kein Problem unbemerkt Zugang zu Haus und Keller zu haben ![]()