Vermieter wechsel und Eigenbedarf.

  • Hallo

    ich kann nachts nicht mehr schlafen, weil mich dieses Thema so beschäftigt. Ich hoffe uns kann jemand einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben.

    Es handelt sich um eine Wohnung die warscheinlich Eigentumswohnung ist, jedenfalls bezahlen wir die Miete immer an eine Privatperson (Vermieter). Nun wurde vor etwa 6 Monaten unsere Wohnung an einen neuen Vermieter verkauft. Dieser neue Vermieter hat nun Eingenbedarf angemeldet, obwohl wir ihm bei der Wohnungsbesichtigung sagten, dass wir hier gerne Wohnen bleiben wollen. Die Kündigung wurde auf 31.12.2015 ausgesprochen. Der neue Vermieter ist nun auch in Grundbuch eingetragen und auch die Kündigung ist rechtens. Er kauft die Wohnung für seinen Sohn der in Freiburg studieren möchte.
    In unserem Fall gilt dann wohl § 577a (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) nicht, oder?
    Wir wohnen nun seit 5 Jahren in der Wohnung.

    Ich bin Student und werde wohl im März 2016 mit meiner Abschlussarbeit fertig sein und mir dann eine Arbeitsstelle suchen. Ich halte es für total bescheuert jetzt im Dezember in eine neue Wohnung umzuziehen. Ab April 2016 weiß ich ja nicht wo ich eine Stelle bekommen werde, also steht dann bald wieder ein Umzug an.

    Daher meine Frage, ist es möglich die Kündigung für etwa 5 Monate (also bis Mai 2016) hinauszuzögern eventuell mit einer Räumungsklage? Bis dahin wären meine Schäfchen im trockenen und wir würden mit gutem Gewissen ausziehen.

    In dem Mietvertrag sind 3 Parteien eingetragen: Ich, meine Freundin und die Mutter meiner Freundin. Die Damen wollen alle klein bei geben und ausziehen, nur ich würde mich wehren wollen. Ich habe dem neuen Vermieter ein Angebot geschrieben, dass wir die Wohnung für einen Betrag von 2000€ aufgeben würden, aber darauf kam keine Reaktion. Wir müssten dann halt bei Freunden unterkommen für ein paar Monate.

    Habt ihr einen Rat zu Vorgehensweise?

    Vielen Dank

    Grimmlin

  • Zitat

    In unserem Fall gilt dann wohl § 577a (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) nicht, oder?

    Wenn die Wohnung schon eine ETW war als Ihr sie gemietet habt, gilt § 577a nicht.

    Rat? Es auf keinen Fall auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Ihr solltet die Kündigung zunächst mal fachanwaltlich prüfen lassen.

    Zitat

    In dem Mietvertrag sind 3 Parteien eingetragen

    3 PERSONEN aus der die PARTEI Mieter besteht. Ist die Kündigung an alle 3 gerichtet?

  • Hallo,

    ja die Kündigung ging an alle 3 Personen im Mietvertrag. Ein Anwalt kommt ganz sicher nicht in die Tüte. Das kostet sicher eine Monatsmiete und ob der was retten kann ist ja fraglich.

    Es ist eher die Frage, wie das Vorgehen einer Rämungsklage funktioniert. Das dauert ja sicher einige Monate und somit wäre mein Ziel schon ereicht. Vor Gericht muss es ja nicht gehen, wenn wir im April die Wohnung räumen.

    Auf die Straße setzen die uns ja wohl sicher nicht. Und nachweise dass wir nur schwer eine neue Wohnung bekommen für diesen Zeitraum haben wir auch.

    Beste Grüße

  • Das kostet sicher eine Monatsmiete.

    Vor Gericht muss es ja nicht gehen, wenn wir im April die Wohnung räumen.


    Wenn du dich aber nicht rechtzeitig mit dem Vermieter einigen kannst, wird er mit Sicherheit einen Anwalt einspannen, der dann Klage einreichen wird. Diese Kosten hast du aber auf jeden Fall an der Backe, auch wenn du im Frühjahr ausziehst.

  • Du bzw. Ihr möchtet bzw. müßt doch wieder eine Wohnung mieten?

    Die allermeisten Vermieter verlangen eine Mieterselbstauskunft und/oder eine Bescheinigung des Vorvermieters.

  • Hallo,

    ich denke, wenn du dem Vermieter zusichert hättest, dass du im März (also 3 Monate später) ausziehst, dann hätte er wahrscheinlich mit dir eine Vereinbarung getroffen. Eine Räumung dauert inkl. Räumungsurteil und Zwangsräumung viel länger.

    Allerdings war die Forderung von 2000 Euro eine Frechheit, da ihr nur das gemacht hättet, was ihr nach Recht und Gesetz auch machen müßtet. Möglicherweise will der Vermieter dir jetzt auf deine Kosten eine Lektion erteilen und verklagt euch. Das Ding verliert ihr und deine Chancen eine Härtefall geltend zu machen, sind durch dein freundlichen Angebot gegen null gesunken.

    Wahrscheinlich kannst du eine solche Lektion auch gut gebrauchen, wenn ich sehe, wie egal dir der rechtmäßige Eigenbedarf des Vermieters ist. Dir ist nur wichtig, dass du "deine Schäfchen im Trocknen hast". Am liebsten bis Mai dort wohnen, damit du nur keine Umstände hast; mal eben 2000 Euro fordern; ihn klagen lassen, weil ihr ja nur Zeit gewinnen wollt.

    Du darfst auch nicht vergessen, dass er nicht nur dich verklagen muss, sondern alle Vertragspartner, auch die, die schon ausgezogen. sind. Ihr alle drei habt dann die Kosten zu tragen und möglicherweise in irgendeiner Mieterdatenbank eine Räumungsklage stehen (uns dann viel Spaß bei der zukünftigen Wohnungssuche).

    Wenn du einen Rat willst: mache keine Ärger und ziehe im Dezember aus.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Hallo,

    ich denke, wenn du dem Vermieter zusichert hättest, dass du im März (also 3 Monate später) ausziehst, dann hätte er wahrscheinlich mit dir eine Vereinbarung getroffen. Eine Räumung dauert inkl. Räumungsurteil und Zwangsräumung viel länger.

    Allerdings war die Forderung von 2000 Euro eine Frechheit, da ihr nur das gemacht hättet, was ihr nach Recht und Gesetz auch machen müßtet. Möglicherweise will der Vermieter dir jetzt auf deine Kosten eine Lektion erteilen und verklagt euch. Das Ding verliert ihr und deine Chancen eine Härtefall geltend zu machen, sind durch dein freundlichen Angebot gegen null gesunken.

    Wahrscheinlich kannst du eine solche Lektion auch gut gebrauchen, wenn ich sehe, wie egal dir der rechtmäßige Eigenbedarf des Vermieters ist. Dir ist nur wichtig, dass du "deine Schäfchen im Trocknen hast". Am liebsten bis Mai dort wohnen, damit du nur keine Umstände hast; mal eben 2000 Euro fordern; ihn klagen lassen, weil ihr ja nur Zeit gewinnen wollt.

    Du darfst auch nicht vergessen, dass er nicht nur dich verklagen muss, sondern alle Vertragspartner, auch die, die schon ausgezogen. sind. Ihr alle drei habt dann die Kosten zu tragen und möglicherweise in irgendeiner Mieterdatenbank eine Räumungsklage stehen (uns dann viel Spaß bei der zukünftigen Wohnungssuche).

    Wenn du einen Rat willst: mache keine Ärger und ziehe im Dezember aus.

    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Ich stimme dem Hamburger zu 100% zu.

    Der Fragesteller hat einen taktisch extrem unklugen Schachzug ohne zu überlegen gemacht.
    Wie kann man für etwas, was man per Gesetz tun muss, vom Vermieter noch Geld verlangen, und dann hoffen länger wohnen zu bleiben? Ich hoffe, Du studierst nicht BWL, denn da lernt man im Grundstudium, was Verzug bedeutet und welche Rechtsfolgen es haben kann. Und wie das ist mit mehreren Vertragspartnern. Deine Freundin und ihre Familie wird sich bei Dir bedanken, wenn sie verklagt wird und die Kosten tragen darf. Das dürften dann so ca. tausend bis 1.500 EUR Kosten des Rechtsstreits sein (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher) sein, zuzüglich der zivilrechtlichen Forderungen des Vermieters, wenn er z. B. deinetwegen nicht die Wohnung nutzen kann, seine alte aber schon gekündigt ist, er ins Hotel ziehen muss und die Möbel eingelagert werden.
    Letztendlich kann Dich das Nichträumen der Wohnung leicht mehrere Tausend Euro kosten.
    Aber Studenten haben es ja heutzutate...

    Mein Tipp: lerne etwas Demut, krieche zu Kreuze und bitte den Vermieter um Entschuldigung für Deine unüberlegte Handlung und bitte darum, bis Ende März wohnen bleiben zu können.
    Wenn er dies ablehnt, so schalte Dein Gehirn EIN und ziehe zum 31.12. aus. Sonst kann es auch sein, dass Du keine Freundin mehr hast, wenn sie und ihre Familie Deintwegen unverschuldet in einen arschteuren Rechtssteit kommen.
    Und: Eine Vermieterbescheinigung kannst Du damit knicken, ggf. bekommst Du eine Schufaauskunft, landest in eine Mieterdatenbank für schwarze Schafe, und wirst die nächsten Jahre Deines Lebens ohne exreme Hilfe keine Wohnung mehr finden können, außer evtl. bei ungeübten Vermietern.

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