Falsche Nebenkostenabrechnung, Ex Eigentümer

  • Guten Tag,

    vor kurzem Nebenkostenabrechnung für 2013 erhalten.
    Sollte Betrag X zurück erhalten.
    Übermittlung meiner Bankverbindung an die vom Ex Eigentümer beauftragten Hausverwaltung zwecks Auszahlung.
    Antwort das die Abrechnung falsch ist, da auf der Abrechnung die Zähler der Nachbarwohnung angegeben sind.
    Nach Prüfung, selben Zahler wie 2012 abgerechnet. Damit 2012 ebenfalls falsch.
    Lt Hausverwaltung müsse ich mich an meinen EX Vermieter wenden.
    Leider bekomme ich von diesem keine Rückmeldung.
    Da Anfang des Jahres der Eigentümer meiner Mietwohnung gewechselt hat kann ich bis zur Vorlage einer korrekten Abrechnung auch keine Nebenkosten einbehalten.
    Kann mir jemand sagen welche Handhabe habe ich gegen meinen ehemaligen Vermieter habe?
    Bzw. was kann ich tun wenn keine korrekte Abrechnung vorgelegt werden kann?

    Vielen Dank im Vorraus für jeglichen Rat und Feedback.

    Beste Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von Gast1231 (20. Juli 2015 um 16:04)

  • Wenn das Abrechnungsjahr identisch ist mit dem Kalenderjahr, also vom 01.01. - 31.12., dann ist die Widewrspruchsfrist für das Jahr 2012 abgelaufen.
    Die Abrechnungsfrist für 2013 ist in dem Fall des kalenderjährigen Abrechnungsjahres am 31.12.2014 abgelaufen. Für 2014 kann der Vermieter also keine Forderungen mehr anstellen. Nichtsdestotrotz kannst Du für 2013 noch eine korrekte Abrechnung fordern, brauchst aber keine Nachzahlung zu leisten, hast aber Anrecht auf eventuelle Nachzahlung, sollte die Korrektur dies ergeben.

  • Hallo,

    vielen dank für die Antwort.
    Soweit so klar.

    Meine eigentliche Frage: Da ich eine rückzahlung erwarte.
    Kann/ sollte ich eine Frist setzen (wenn ja wie lange)?
    Was kann ich tun sollte der Vermieter keine korrekte Abrechnung vorlegen können?

    Danke + Gruß

  • Sie wünschen eine Rechtsberatung. Dann sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
    Hier dürfen lieder nur Meinungen zum Problem geäußert werden.

    Vielen Dank für die Zurechtweisung.
    Allerdings frage ich auch lediglich nach Meinungen.
    Ich bitte zu entschuldigen sollte ich eine für Sie missverständliche Formulierung verwendet haben.

    Der Möglichkeit einer Rechtsberatung bei einem Anwalt ist sich, denke ich, wohl Jeder hier selbst bewusst.

    Gruss

  • Die Grenzen zwischen Rechtsberatung und Meinungsäußerung sind fließend. Das hängt auch stark von der Formulierung im Text ab.

    Da Sie aber betonen, nach Meinungen gefragt zu haben, glaube ich, Ihnen eine solche gegeben zu haben.
    Nur fallen diese aber leider nicht immer wunschgemäß aus. Sorry!

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