Fehlendes Telefonkabel

  • Hallo Leute,

    erst einmal die kurze Vorgeschichte:

    Ich bin vor kurzem in eine komplett renovierte Wohnung gezogen. Da ich bereits vor dem Umzug einen Vertrag mit einem Internetanbieter (Nicht Telekom) hatte behielt ich diesen bei und meldete meinen neuen Wohnsitz bei dem Anbieter um. Nachdem der Telekom-Techniker gekommen war, um den Anschluss freizuschalten, stellte sich heraus, dass kein Telefonkabel zwischen der WOhnung und dem Hausverteilerkasten verlegt ist. In der Wohnung ist alles vorhanden und verlegt und das Haus selbs ist auch mit dem Netzt verbunden!
    Nun telefoniere ich seit zwei Monaten zwischen meiner Hausverwaltung und meinem Anbieter hin und her um dieses Kabel verlegt zu bekommen. Jedoch weigern sich beide strickt dieses Kabel verlegen zu lassen. Beide behaupten, dass der jeweils andere dafür zuständig sei.
    Da meine Hausverwaltung bisher sehr freundlich und spendabel war, wundere ich mich sehr über dieses Verhalten.

    Mein Frage ist nun:

    Ist meine Hausverwaltung/Vermieter für die Verlegung dieses Kabels zuständig oder ist das die Aufgabe des Anbieters?


    Klare Aussagen helfen mehr als Mutmaßungen. Freue mich, wenn jemand von euch bescheid weiß!!!

    Cheers

  • Dieses Kabel ist einzig Ihr Problem, bzw. das Ihres Telefonanbieters. Ihr Vermieter hat nur die Pflicht, dem Telefonanbieter die Verlegung des Kabels zu erlauben.

    Da Ihr Anbieter dabei auf die Techniker der Telekom angewiesen ist, weil er selbst nur kassieren will ohne "sich die Hände schmutzig zu machen", müssen Sie diesem kräftig auf die Füße treten, um den Anschluss zu erhalten.

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

  • Hallo tboukoura,

    das Kupfer-Kabelnetz gehört nach wie vor (früher hiess es noch hoheitlich) der Telekom, und zwar bis zur TAE-Dose. Die Telekom hat es zugelassenen anderen Providern (auf deren Anforderung hin) zur Verfügung zu stellen.

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich werde meinem Anbieter nun schreiben, dass ich den Vertrag kündigen werden, wenn er sich nicht innerhalb von drei Wochen um das Problem kümmert.

    Nochmal danke für die antwort!

    :D

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