Ich hab mir ein Wohnung angeschaut welche mit 34 qm angegeben ist. So steht es auch im Mietvertrag. Die rechtwinklige Wohnung ist 6,14x5,53 m breit bzw. lang.
Ergibt dann 34 qm.
Jetzt geht aber an einer Wand der Kamin der Zentralheizung hoch. Platzbedarf ca. 60x60 cm. Zudem befinden sich zwei Zwischenwände in der Wohnung, eine Wand für die Gardarobe und eine weitere welche den Schlafbereich ein wenig abgrenzt.
Werden bei der Wohnraumberechnung die Wände bzw. der Kamin nicht abgezogen?
Grundfläche ist ja nicht gleich Wohnfläche.