Mieter oder Kontoinhaber – wer haftet?

  • Hallo,

    Ich halte es am sinnvollsten und übersichtlichsten, wenn ich meine Situation knapp in Stichpunkten darlege:

    - Ich habe zwei Jahre in einer 4er WG gewohnt
    - Während dieser Zeit habe ich mit einer Mitbewohnerin/Freundin ein gemeinsames Konto eröffnet, um darüber sämtliche Zahlungen (Miete, Strom, etc.) zu zahlen
    - Nach meinem Auszug habe ich mich einstweilen bereit erklärt, dass das genannte Konto weiterhin für diese Dinge benutzbar ist, bis sich das neu einpendelt bei denen.

    Meine Fragen sind:
    Angenommen, die WG zerfällt/löst sich auf/die Leute ziehen davon und die jeweiligen Einzahlungen bleiben aus – wer muss am Ende mit dem Kladderadatsch zurecht kommen? Die jeweiligen Mieter, die nach mir in der Wohnung wohnten und deren Einzahlungen auf das Konto das auch beweisen, oder die Kontoinhaber, also ich und o.g. Freundin aus der WG?

    Bin gespannt auf eure Antworten!
    VG C.K.

  • Welche Person(en) sind denn überhaupt im Mietvertrag genannt? Nur die(se) sind für Forderungen haftbar zu machen, egal ob noch dort wohnend oder schon längst ausgezogen.

    Wobei natürlich interessant zu wissen wäre, wie das in dieser WG gehandhabt wird. Die dort wohnenden Personen sollten schon in irgendeiner Form erfasst sein und Ein/Auszug festgehalten werden.

  • Nunja... im Hauptmietvertrag stehen noch Leute, die schon vor meinem Einzug lange ausgezogen waren und die ich selbst nie persönlich kennen gelernt habe.

    Ich glaube, die Hausverwaltung hat keinen Schimmer davon, wer in den letzten fünf bis zehn Jahren alles schon in dieser Wohnung gewohnt hat. Einmal waren wir dort und wollten das ändern. Die Bearbeiterin war anfangs entsetzt und streng, als wir ihr von den aktuellen Wohnungsverhältnissen erzählten. Irgendwann taute sie auf und wurde freundlicher ... und hiernach haben wir nie wieder was von ihr oder Kollegen gehört.

    Ich selbst war immer nur Untermieter.

    Die Wohnung bzw. WG-Verhältnisse entstammen noch einer Zeit, in der solche Dinge in Berlin einfach irgendwie funktioniert haben (Mietvertrag ist um die 30 Jahre alt).

    Also wäre der sinnvolle beste Schritt, die Hauptmieter mal darauf anzusprechen, dass sie die Sachen langsam regeln sollen, nicht wahr?

    Was mich und meine Mit-Kontoinhaberin anbelangt (die noch dort wohnt) – wir sind also nicht in erster Instanz für Forderungen (Miete und andere Kosten) haftbar? (oder gilt Kolinums Antwort: "Der Kontoinhaber, wer denn sonst?")

    Vielen Dank schon einmal für die bisherigen Antworten!!!

    VG

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