Mietminderung - Frist um den VM davon in Kenntnis zu setzen?

  • Hallo Forum,
    ich habe zum wiederholten Male einen Wasserschaden (Verschleiß Wasser-/Abwasserrohre) im Badezimmer. Dusche und Toilettenspülung sind derzeit abgeschaltet. Der Handwerker hat bereits die Wandfliesen aufgeschlagen, den Rohrbruch gefunden und beseitigt. Jetzt läuft ein Raumentfeuchter.

    Also, mein Vermieter hat Kenntnis und Handwerker beauftragt. Soweit -sogut!

    Wie lange habe ich Zeit, um meinen Vermieter über die Mietminderung (die ich auf jeden Fall machen werde) in Kenntnis zu setzen?

  • Hallo,

    Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und nachweislich mitzuteilen. In diesem Zuge sollten etwaige Minderungsansprüche geltend gemacht werden.

    Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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