Hilfe - Eigentümerwechsel

  • Guten Abend zusammen!

    Folgende Situation: Ich bin trennungsbedingt mit meiner Tochter umgezogen; seit dem 1.4., also gerade mal 3 1/2 Monate, wohnen wir in unserer neuen Wohnung, einem Zweifamilienhaus.

    Nun haben meine Vermieter, die die untere Wohnung des Hauses bewohnen, mir "gebeichtet", dass sie aus finanziellen Gründen das Haus wohl verkaufen müssen. Sie selbst wollen in ihrer Wohnung bleiben - dann aber eben als Mieter - und sie würden sich auch sehr wünschen, dass meine Tochter und ich hier wohnen bleiben.

    Ein Käufer ist wohl schon gefunden. Noch ist kein Kaufvertrag unterzeichnet, aber das wird wohl nicht mehr lange dauern. Der Käufer will das Haus nur als Kapitalanlage haben. Er hat auch schon angekündigt, die Miete erhöhen und auch eine Sanierung/einen Austausch der Fenster vornehmen zu wollen - und das wohl im nächsten Frühjahr/Sommer.

    Für mich eine echte Horrorvorstellung: Meine Tochter ist 8 Jahre und hat schon genug unter der noch sehr frischen Trennungssituation zu leiden. Wenn der bald neue Eigentümer sein Vorhaben wahrmacht und die Miete erhöht, kann ich mir die Wohnung wohl nicht mehr leisten- selbst wenn es "nur" 100 € monatlich wären. Konsequenz wäre, dass wir wieder ausziehen müssten.

    Kann ich mich in irgendeiner Form gegen die Mieterhöhung wehren? Wenn ja, wie lange? Ich will nicht schon wieder ausziehen müssen, in erster Linie will ich das meinem Kind ersparen - sie soll erst mal ein wenig "zur Ruhe kommen" :(

    Muss ich im Fall des Falles einen neuen Mietvertrag unterschreiben?

    Hätte ich das alles vorher gewusst, wäre ich hier bestimmt nicht eingezogen :(

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe...

    LG Doro

    Einmal editiert, zuletzt von Doro1972 (13. Juli 2015 um 21:26)


  • Kann ich mich in irgendeiner Form gegen die Mieterhöhung wehren?


    Ja, indem Sie BGB 557 - 561 beachten.

    Zitat

    Wenn ja, wie lange?


    Das erfahren Sie beim Anwalt

    Zitat

    Muss ich im Fall des Falles einen neuen Mietvertrag unterschreiben?


    Niemand muß einen neuen Mietvertrag unterschreiben!

  • Zitat

    Muss ich im Fall des Falles einen neuen Mietvertrag unterschreiben?

    Nein. Der bestehende gilt unverändert weiter. Lediglich Name des Vermieters und die Bankverbindung ändern sich.

    Gegen rechtlich korrekte Mieterhöhungen kann man, außer neue Wohnung suchen, nichts machen.

    Zitat

    Der Käufer will das Haus nur als Kapitalanlage haben.

    Na dann bleibt nur zu hoffen das er sich das nicht anders überlegt, der Noch-Eigentümerin nicht wegen Eigenbedarf kündigt und selbst einzieht.

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