Hallo,
ich habe noch eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechung.
In einem anderen Beitrag ging es schon um die Heizkosten (https://forum.mietrecht.de/thread/9301-zu…mmer-abstellen/) und da ich dort schon so gute Erfahrungen mit dem Forum gemacht habe, nun noch eine Frage zu den Verwaltungsgebühren.
Es geht um den Punkt "umlagefähige Betriebskosten" (rot markiert)
Die Firma A+S liest bei uns jährlich die Verbauchsuhren von Heizung und Wasser ab und erstellt wie man am Briefkopf erkennt auch die Nebenkostenabrechnung. In der Abrechnung von A+S tauchen auch andere Posten auf, die nicht von A+S erhoben werden, sondern wohl von unseren Vermietern an A+S bereit gestellt werden, um die End-Abrechnung der gesamten Nebenkosten zu erstellen.
Nun ist es ja so, dass Verwalterkosten nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Und bei der Nebenkosten-Abrechnung handelt es sich doch um Verwalter-Aufgaben.
Somit dürften die Kosten für die Firma A+S nicht umlagefähig sein, oder?
Der andere Posten, der mich auf der Abrechnung stutzig gemacht hat, ist der Kostenpunkt der "Treppenhausreinigung" (grün markiert auf Seite 2). Die Abrechnung wurde am 08.05.2015 erstellt und das Rechnungsdatum für die Treppenhausreinigung ist mit dem 26.05.2015 datiert. Somit lag der Kostenpunkt zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung in der Zukunft. Kann man das dann trotzdem abrechnen für das Jahr 2014?