Ein paar kleinere Probleme. Kaution/Schäden, Kellernutzung etc.

  • Hi,

    seit dem 1.5 habe ich eine Wohnung angemietet. Beim Übergabeprotkoll wurde u.a. aufgeschrieben dass die Malerarbeiten nicht neu waren, sondern schon vor einem Jahr durchgeführt wurden.
    Details wurden aber nicht aufgenommen (Flecken, amatuerhaft nachgepinselte Stellen etc.).

    Zudem wurde mir nur ein Schlüssel ausgehändigt weil der ex Mieter ihn verloren hat.


    Ich denke durch meine Unterschrift habe ich auch die Details von oben mehr oder weniger akzeptiert.
    Wie würde es aussehen wenn ich irgendwann mal ausziehen würde. Muss das dann frisch renoviert sein oder könnte der Anstrich auch ein Jahr alt sein?


    Aber jetzt zu den eigentlichen Fragen/Problemen:
    1. Der Exmieter hat seine Kaution nicht zurückbekommen weil er die Wände neustreichen musste.
    Der Vermieter hat die Wände ja auch nicht neu gestrichen. Ich habe die Wohnung so übernommen.
    Darf der Vermieter die Kaution trotzdem einbehalten? Oder kann ich als Neumieter sogar noch einen Neuanstrich verlangen?

    2. Die Kellerschlüssel passen teilweise in andere Kellertüren (10 Haushalte). Es wurde Müll in meinen Keller gestellt.
    Kann ich vom Vermieter neue Schlösser verlangen? Sowas muss mir doch beim Einzug gesagt werden.
    Laut einer anderen Mieterin benutze ich eh einen falschen Keller. Aber der Vermieter hat mir den ja zugeteilt und zuvor auch leerräumen lassen.
    Wer ist jetzt für den Müll verantwortlich?

    3. Der vom Exmieter angeblich verlorene Schlüssel war gar nicht verloren.
    Angeblich hat der Exmieter sich sogar schon einmal bei mir in der Wohnung umgesehen und wollte die Wohnung neustreichen aber dann bemerkt dass sie schon wieder neu vermietet wurde.

    Wäre es nicht die Pflicht des Vermieters gwesen mich darauf hinzuweisen dass der Schlüssel nicht verloren war, sondern noch im Besitz des Exmieters?
    Ich finde es eine Unverschämtheit!


    Lg Diana

  • Hallo Diana,

    "Beim Übergabeprotkoll wurde u.a. aufgeschrieben dass die Malerarbeiten nicht neu waren, sondern schon vor einem Jahr durchgeführt wurden. Details wurden aber nicht aufgenommen (Flecken, amatuerhaft nachgepinselte Stellen etc.)."
    - Selbst schuld.

    "Zudem wurde mir nur ein Schlüssel ausgehändigt weil der ex Mieter ihn verloren hat."
    - Steht hoffentlich auch so im ÜP. Abgesehen davon würde ich sowieso einen eigenen Schliesszylinder einbauen, beim Auszug wieder zurückwechseln.

    "Ich denke durch meine Unterschrift habe ich auch die Details von oben mehr oder weniger akzeptiert.
    Wie würde es aussehen wenn ich irgendwann mal ausziehen würde. Muss das dann frisch renoviert sein oder könnte der Anstrich auch ein Jahr alt sein?"
    - Eine Verbesserung der Mietsache kann der vM nicht verlangen.

    "Der Exmieter ..."
    - Mit dem hast Du keinen Vertrag.

    "Der Vermieter hat die Wände ja auch nicht neu gestrichen. Ich habe die Wohnung so übernommen."
    - Steht ja halbwegs so im ÜP.

    "Darf der Vermieter die Kaution trotzdem einbehalten?"
    - Von wessen Kaution sprichst Du?

    "Oder kann ich als Neumieter sogar noch einen Neuanstrich verlangen?"
    - Nein.

    "Die Kellerschlüssel passen teilweise in andere Kellertüren (10 Haushalte). Es wurde Müll in meinen Keller gestellt.
    Kann ich vom Vermieter neue Schlösser verlangen? Sowas muss mir doch beim Einzug gesagt werden.
    Laut einer anderen Mieterin benutze ich eh einen falschen Keller. Aber der Vermieter hat mir den ja zugeteilt und zuvor auch leerräumen lassen.
    Wer ist jetzt für den Müll verantwortlich?"
    - Ist der Dir zugeteilte Kellerraum explizit im MV mit aufgeführt? Davon mal abgesehen würde ich mit dem VM sprechen.

    "Der vom Exmieter angeblich verlorene Schlüssel war gar nicht verloren.
    Angeblich hat der Exmieter sich sogar schon einmal bei mir in der Wohnung umgesehen und wollte die Wohnung neustreichen aber dann bemerkt dass sie schon wieder neu vermietet wurde."
    - Wie gesagt, tausche den Schliesszylinder aus.

    "Wäre es nicht die Pflicht des Vermieters gwesen mich darauf hinzuweisen dass der Schlüssel nicht verloren war, sondern noch im Besitz des Exmieters?"
    - Eigentlich ja. Aber Dir hätte die geringe Anzahl auch auffallen müssen...

    "Ich finde es eine Unverschämtheit!"
    - Rechtsprechung und Gesetze kennen keine Sentimentalitäten...:cool:


    Lg Diana[/QUOTE]

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