Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt und ziehe zum 31.07. aus.
Der Vermieter will nun das ich die Wohnung in den Urzustand zurückversetze.
Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen (Nur das Bad war z.T. Tapeziert) und selbst Klicklaminat verlegt und Tapeziert.
Nun soll ich den Boden rausreißen und die Tapeten wieder entfernen.
Jetzt habe ich aber gehört, das ich Tapeten beim Auszug nicht entfernen muss. Weiß einer von euch wie da momentan die entsprechende Rechtslage aussieht mit Urteilen bzw. Paragraphen?
Danke!