Wohnung in Urzustand zurückversetzen.

  • Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt und ziehe zum 31.07. aus.
    Der Vermieter will nun das ich die Wohnung in den Urzustand zurückversetze.
    Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen (Nur das Bad war z.T. Tapeziert) und selbst Klicklaminat verlegt und Tapeziert.
    Nun soll ich den Boden rausreißen und die Tapeten wieder entfernen.

    Jetzt habe ich aber gehört, das ich Tapeten beim Auszug nicht entfernen muss. Weiß einer von euch wie da momentan die entsprechende Rechtslage aussieht mit Urteilen bzw. Paragraphen?

    Danke!

  • Hallo Kasseläner:

    "Der Vermieter will nun das ich die Wohnung in den Urzustand zurückversetze.
    Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen (Nur das Bad war z.T. Tapeziert) und selbst Klicklaminat verlegt und Tapeziert.
    Nun soll ich den Boden rausreißen und die Tapeten wieder entfernen.
    Jetzt habe ich aber gehört, das ich Tapeten beim Auszug nicht entfernen muss."
    - Was der VM will, ist nebensächlich. Es kommt drauf an, was nachweislich vereinbart wurde. Von Dir eingebaute Gegenstände musst Du jedoch entfernen, wenn es der VM so will.

  • Zitat

    Der Vermieter will nun ...

    Und was will der Mietvertrag?

    Bitte den exakten Wortlaut zu Schönheitsreparaturen, wie die Wohnung bei Mietende zu übergeben ist und, falls festgehalten, in welchem Renovierungszustand sie zu Mietbeginn übergeben wurde.

    Den Rückbau vom Mieter vorgenommener Änderungen, z. B. Laminat, kann der Vermieter fordern.

  • Wenn im Mietvertrag nichts entsprechend individuell vereinbart ist, dann ist der "Wunsch" des Vermieters nur Geschwätz. Schon vor Jahren hat der BGH die sogenannte Tapetenklausel für ungültig erklärt.

    Tapetenklausel

    Die Entfernung des Laminats kann er aber fordern.

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