muss Frist seitens Mieter eingehalten werden?

  • Schönen Sonntag zusammen,
    folgende Situation:
    Vermieter möchte Mieter (wohnt seit 6 jahren in EFH) zum 01.03.16 wegen Eigenbedarf kündigen. Das hat der Vermieter dem Mieter auch bereits im April diesen Jahres mündlich mitgeteilt, schriftlich gekündigt wurde ihm jedoch noch nicht. Daraufhin hat sich der Mieter nach einer neuen Wohnung umgesehen und nun dem Vermieter im Juni mitgeteilt, dass er mitte Juli auszieht. Ist das so rechtens? lt. meiner Recherche hat der Vermieter dem Mieter in diesem Fall 6 Monate vor Termin schriftlich zu kündigen. Wenn nun der Mieter aufgrund der verfrühten mündlichen Info eher ausziehen kann, muss er trotzdem seinerseits kündigen und die 3 Monatsfrist einhalten oder?

    Danke schon mal

  • Wenn nun der Mieter aufgrund der verfrühten mündlichen Info eher ausziehen kann, muss er trotzdem seinerseits kündigen und die 3 Monatsfrist einhalten oder?


    Aber sicher! Und das solltest du schnellstens machen, wenn du das Mietverhältnis zum 30. September beenden willst. Aber frage deinen Vermieter, ob er dich eher ziehen lässt. Fragen kostet nichts.

  • Zitat

    muss er trotzdem seinerseits kündigen und die 3 Monatsfrist einhalten oder?

    Ja natürlich.

    Vor allem muß er in Schriftform kündigen. Eine mündliche Mitteilung reicht nicht.

  • danke für die Info.

    Wir bzw. meine Mom sind in diesem Fall aber der Vermieter ;)

    anitari das ist mir klar. Aber als Vermieter würde es in diesem Fall ja reichen, vor Sept. schriftlich dem Mieter zu kündigen oder? Und gleichzeitig muss der Mieter schriftlich uns kündigen, wernn er eher ausziehen möchte..

  • danke für die Info.

    Wir bzw. meine Mom sind in diesem Fall aber der Vermieter ;)

    Danke für die nicht unwichtige Info so am Rande.

    Zitat

    anitari das ist mir klar. Aber als Vermieter würde es in diesem Fall ja reichen, vor Sept. schriftlich dem Mieter zu kündigen oder?

    Warum? Der Mieter will doch eher ausziehen bzw. den Vertrag beenden.

    Zitat

    lt. meiner Recherche hat der Vermieter dem Mieter in diesem Fall 6 Monate vor Termin schriftlich zu kündigen.

    Nur wenn die Wohndauer 5 Jahre, aber unter 8 Jahre, beträgt.

    Wenn der Mieter dann eher den Vertrag beenden will muß er schon selbst kündigen.

    Es besteht natürlich auch die Möglichkeit den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen, ohne Einhaltung von Fristen, zu jedem x-beliebigen Datum zu beenden. Zum Bleitsift zum 31. Juli

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