Vater in den Mietvertrag - Grundbuchauszug?

  • Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich will mit meiner Freundin zusammen ziehen. Da ich aber als Student noch kein geregeltes Einkommen habe, soll mein Vater mit in den Mietvertrag (Bürgschaft wird nicht akzeptiert). (Meine Freundin verdient zwar, aber nicht genug, um die Wohnung alleine zu stemmen).
    Nun sollte ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung meines Vaters vorlegen. Da mein Vater aber ein Haus besitzt und darin wohnt, gibt es logischerweise keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eines Vermieters, da es ja keinen Vermieter gibt. Deshalb möchte die Vermietungsgesellschaft einen Grundbuchauszug; sozusagen als Bescheinigung, dass meinem Vater auch wirklich das Haus gehört.
    Ist dies normal? Kann ich ohne Bedenken dem Vermieter solch ein ja eher privates Dokument geben?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • glitzer:

    "... möchte die Vermietungsgesellschaft einen Grundbuchauszug; sozusagen als Bescheinigung, dass meinem Vater auch wirklich das Haus gehört. Ist dies normal? Kann ich ohne Bedenken dem Vermieter solch ein ja eher privates Dokument geben?"
    - Nein, normal ist das m.E. nicht. Es steht Dir und Deinem Vater frei, eine Kopie dieses Dokuments herauszugeben - oder auch nicht. Die VM-Gesellschaft bestimmt die Regeln, unter denen sie vermietet.

  • glitzer:

    "... möchte die Vermietungsgesellschaft einen Grundbuchauszug; sozusagen als Bescheinigung, dass meinem Vater auch wirklich das Haus gehört. Ist dies normal? Kann ich ohne Bedenken dem Vermieter solch ein ja eher privates Dokument geben?"
    - Nein, normal ist das m.E. nicht. Es steht Dir und Deinem Vater frei, eine Kopie dieses Dokuments herauszugeben - oder auch nicht. Die VM-Gesellschaft bestimmt die Regeln, unter denen sie vermietet.

    Berny, sorry, aber für mich und meine Kollegen ist dies absolut normal. Ansonsten könnte jeder Mietnomade sagen, er wohnt bei seinem Vater und dem gehört die Wohnung, weswegen es keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt.

    Also entweder vom Mietbewerber Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Kopie Grundbuchauszug zeigen lassen.

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