Hilfe. Niemand mehr zuständig.

  • Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Und zwar ist es so, wir sind vor 3 Jahren in eine unrenovierte, schmutzige Mietwohnung gezogen. Das Mängelprotokoll wurde von dem Typen der die Besichtigung und den Mietvertrag mit uns gemacht hat NICHT ausgefüllt. Er hat nicht einen einzigen Mangel eingetragen!
    Nach circa einem halben Jahr hat die Verwaltung gewechselt. Die haben sich nur dann um Mängel gekümmert, wenn sie dringend waren, sprich wenn das Rohr an der Toilette kaputt war. Unsere kaputte Haustür ( ein großer Riss ) wurde NIE heile gemacht. Nun ändert sich zum 1.07 dieses Jahr wieder die Verwaltung. Wir wollen zum 1.07 ausziehen, werden aber immer abgewimmelt. Man kann uns nicht sagen ob die Kündigung eingegangen ist, man kann uns keinen Termin für die Wohnungsübergabe geben.. immer heißt es. Da müssen Sie sich ab dem 1.07 an die neue Verwaltung wenden. Was können wir tun ? Ich will ja schließlich auch meine Kaution wieder haben und da muss ich halt schon jemand kompetentes vor mir haben der sich die Wohnung mit mir anguckt. Und ich weiß nicht was ich tun kann, weil ja vor 3 Jahren KEINE Mängel aufgeschrieben wurden & das obwohl die Wohnung davon genug hatte.. HILFE !

  • Wir wollen zum 1.07 ausziehen, werden aber immer abgewimmelt. Man kann uns nicht sagen ob die Kündigung eingegangen ist, man kann uns keinen Termin für die Wohnungsübergabe geben.

    .
    Wenn Sie ordentlich gekündigt und die Frist eingehalten haben können Sie ausziehen. Eine Bestätigung ist nicht erforderlich.

    Zitat

    Da müssen Sie sich ab dem 1.07 an die neue Verwaltung wenden.


    Sie können und müssen auch nichts tun.

    Zitat

    Ich will ja schließlich auch meine Kaution wieder haben und da muss ich halt schon jemand kompetentes vor mir haben der sich die Wohnung mit mir anguckt.


    Am 30. Juni müssen Sie die Wohnung an den Vermieter übergeben.

  • Okay, das wir nichts tun können und müssen ist schonmal gut. Aber wer soll die Wohnung denn nun übernehmen ?
    Die "alte" Verwaltung schiebt alles von sich und die "neue" Verwaltung will erst ab dem 1.07 etwas damit zu tun haben ?

  • Nimitaa,
    anscheinend bist Du hier Opfer...
    Dein Vertrags-/Ansprechpartner ist grundsätzlich der im Mietvertrag aufgeführte. Dieser hatte sich wohl geändert, sodass der Dir nachweislich und rechtswirksam zuletzt mitgeteilte nun Dein Vertragspartner ist. Du solltest Dich jedenfalls nicht abwimmeln lassen.

  • Ja, das ist mir schon bewusst irgendwie, aber die alte die immer ans Telefon geht sagt immer das gleiche. Ich weiß einfach nicht mehr was ich tun kann, damit ich anständige, vernünftige Antworten bekomme.

  • Ja, das ist mir schon bewusst irgendwie, aber die alte die immer ans Telefon geht sagt immer das gleiche. Ich weiß einfach nicht mehr was ich tun kann, damit ich anständige, vernünftige Antworten bekomme.


    Sowas hatte ich bei meinem früheren Telekommunikationsprovider ebenfalls... bis ich kündigte...
    Hattet Ihr seinerzeit eine Kaution geleistet?

  • Ja haben vor 3 Jahren eine Kaution bezahlt. Das Ding ist auch wir haben die Bude unrenoviert in einem katastrophalen Zustand übernommen, der ja eben wie geschrieben NICHT dokumentiert wurde. Ich möchte hier später auch auf gar keinen Fall alles bezahlen was ich nicht mal verursacht habe. Ich habe halt absolut keinen Ansprechpartner zur Zeit. Was mich ziemlich hilflos da stehen lässt, weil ich eben nächste Woche Mittwoch ausziehe. Danke für eure Antworten :)

  • Ich habe halt absolut keinen Ansprechpartner zur Zeit. Was mich ziemlich hilflos da stehen lässt, weil ich eben nächste Woche Mittwoch ausziehe.


    ... ist der erste Tag der Zuständigkeit der neuen HV...

  • Stellen Sie dem Vermieter schriftlich einen Termin zur Wohnungsübergabe am 30.6.
    Wird der Termin vom Vermieter nicht wahrgenommen, behalten Sie die Schlüssel solange bis sich der neue Vermieter meldet.
    Da der Vermieter eine ordnungsgemäße Übergabe durch Nichterscheinen verhindert hat, kann er auch keinen Schadenersatz geltend machen.
    Keinesfalls Schlüssel beim Vermieter in den Briefkasten.

  • ... ist der erste Tag der Zuständigkeit der neuen HV...

    Ihr Mietvertrag endet am 30.6. und nicht am 1.7.
    Wenn Sie erst am 1.7. ausziehen, kann der neue Vermieter schon Schadenersatz fordern.

    Uff, ich glaube, ich bin schon bei einer verbotenen Rechtsberatung

  • Wenn wir den Schlüssel nach dem 30.06 abgeben, wird auch der Zählerstand von den Werken erst an dem Tag der Abgabe abgelesen. Es wird echt alles immer komplizierter. Vielen lieben Dank für alle eure Antworten. Ich werde mich damit nocheinmal beschäftigen.

  • Wenn wir den Schlüssel nach dem 30.06 abgeben, wird auch der Zählerstand von den Werken erst an dem Tag der Abgabe abgelesen.


    Was ich bezweifele. Den (welchen?) Zählerstand musst schon Du selbst an das EVU melden (Name, Anschrift, ZählerNr., Zählerstand, möglichst auch neuer Mieter oder Hauseigentümer/Verwalter).

  • Wenn wir den Schlüssel nach dem 30.06 abgeben, wird auch der Zählerstand von den Werken erst an dem Tag der Abgabe abgelesen. Es wird echt alles immer komplizierter. Vielen lieben Dank für alle eure Antworten. Ich werde mich damit nocheinmal beschäftigen.

    Um Himmels Willen. Tun Sie nur das was Ihnen gefällt. Mein Beitrag war nur eine Meinungsäußerung.

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