Hallo zusammen,
habe hier eine etwas verzwickte Lage: Wir wohnen in der Wohnung von meiner Tante und haben nun die Wohnung fristgerecht augrund des Todes unserer Oma dessen Haus wir erben sollten. Nun erhebt meine Tante ansprüch auf dieses haus und kommt wohl so wie es nun aussieht auch damit durch. Wir können nun leider da die rechtliche Lage zur Erbschaft nicht geklärt ist nicht fristgerecht ausziehen. Wir haben meine Tante mündlich sowie schriftlich darüber informiert das wir bis zur Klärung der Lage nun nicht aus der Wohnung ausziehen werden. Mündlich hat sie hierzu zu gestimmt. Heute habe ich ein Schreiben von Ihrem Anwalt bekommen dass sie das so nicht anerkennt und wir zum angegebenen Kündigungstermin auszuziehen haben. Da ich nun mit meiner Tante natürlich nur noch schriftlich kommunizieren werden ist meine Frage nun an Euch. Muss ich meine Tante zu Besichtigungstermine in die Wohnung lassen? Oder kann ich Ihr den Zugang verwehren und nur den Mietinterressenten in die Wohnung zur Besichtigung lassen? Ich lege keinen Wert darauf mit meiner Tante noch in einem Raum zu sein noch mit Ihr zu sprechen da sie uns ja offensichtlich aus der Wohnung schmeisst obwohl wir ja weiterhin unsere Miete bezahlen..... Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im voraus....
Kündigung wegen Erbschaft!
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sissi1910 -
24. Juni 2015 um 15:04 -
Erledigt
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Moment mal, ich rekapituliere: Du hast die Wohnung in Erwartung einer Erbschaft gekündigt, aber die Erbschaft ist an euch vorbei gegangen. Jetzt wollt ihr aber wohnen bleiben und seid sauer, dass das eurem Vermieter nicht passt.
Da ihr euch in einem gekündigten Mietverhältnis befindet, hat der Vermieter auch das Recht zur Besichtigung der Wohnung gemeinsam mit Mietinteressenten. Dass der Vermieter Verwandschaft ist, mit denen ihr über Kreuz seid spielt keine Rolle.
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Hallo,
das ist in der Tat eine äußerst unglückliche Situation.
Grundsätzlich ist und bleibt die Wohnung fristgerecht gekündigt. Wenn ihr zum Termin nicht auszieht, macht ihr euch theoretisch schadenersatzpflichtig und schulded deiner Tante eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Vergleichstmiete (das kann mehr, als eure derzeitige Miete sein). Da es keinen Nachmieter gibt, wird weiterer Schadenersatz kaum anfallen.
Deine Tante, kann jetzt natürlich auf Besichtigungstermine und auf Räumung klagen und dann dauert es relativ lange, bis sie euch aus der Wohnung bekommt. Es ist allerdings ein Kostenrisiko für euch.
Also wenn ihr tatsächlich Hoffnung auf das Haus habt, dann könnt ihr es sicher noch eine Weile aussitzen. Wenn ihr an das Haus nicht rankommt, sucht euch schnellstens etwas neues, denn lange funktioniert es so nicht.
Ich würde euch aber empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Einmal, um euch in der Erbschaftsache zu vertreten und zum anderen, um dafür zu sorgen, dass ihr nicht auf der Straße sitzt.
Gruss
H H -
sissi1910,
die Erbschaft ist Bürgerliches Recht und hier aussen vor.
Wenn ein Mieter trotz rechtmässiger Kündigung wohnen bleibt, schuldet er Nutzungsentschädigung in gleiner Höhe wie vorher die Bruttomiete, evtl. auch Schadenersatz.
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