Vermuteter Hausfriedensbruch

  • Hallo zusammen,

    in unserer Nebenkostenabrechnung ist ein Besuch des Schornsteinfegers aufgeführt (mitte letzten Jahres).
    Dabei wurde der Schornstein gekehrt und Abgaswerte überprüft.

    In unserer Wohnung befindet sich eine Klappe zum Schornstein und ich vermute jetzt,
    dass der Vermieter mit dem Schornsteinfeger, während meiner Abwesenheit, die Wohnung betreten hat.
    Wir wohnen im 3. OG, darunter eine weitere Partei (wussten ebenfalls nichts), EG der Vermieter.

    Meine Frage daher:
    Muss der Schornsteinfeger bei einer Kehrung des Schornsteins Zugang zu allen Wartungsklappen haben
    oder reicht es auch, wenn er nur von außen an den Schornstein kommt und im Keller Zugang hat ?

    Besten Dank.

  • intruderto:

    "ich vermute jetzt, dass der Vermieter mit dem Schornsteinfeger, während meiner Abwesenheit, die Wohnung betreten hat."
    - Das müsstest Du wissen, ob der VM einen Schlüssel hat.

    "Muss der Schornsteinfeger bei einer Kehrung des Schornsteins Zugang zu allen Wartungsklappen haben
    oder reicht es auch, wenn er nur von außen an den Schornstein kommt und im Keller Zugang hat ?"
    - Eigentlich nur Letzteres. Ganz genau kann Dir das aber nur der - na, wer wohl? - beantworten.

  • Hallo zusammen,

    in unserer Nebenkostenabrechnung ist ein Besuch des Schornsteinfegers aufgeführt (mitte letzten Jahres).
    Dabei wurde der Schornstein gekehrt und Abgaswerte überprüft.

    In unserer Wohnung befindet sich eine Klappe zum Schornstein und ich vermute jetzt,
    dass der Vermieter mit dem Schornsteinfeger, während meiner Abwesenheit, die Wohnung betreten hat.
    Wir wohnen im 3. OG, darunter eine weitere Partei (wussten ebenfalls nichts), EG der Vermieter.

    Meine Frage daher:
    Muss der Schornsteinfeger bei einer Kehrung des Schornsteins Zugang zu allen Wartungsklappen haben
    oder reicht es auch, wenn er nur von außen an den Schornstein kommt und im Keller Zugang hat ?

    Besten Dank.

    Hallo,

    vermuten kann man ja mal, die Krux liegt darin begraben, dass man die Vermutung auch beweisen kann.

    Zudem wie bereits erwähnt benötigt man die Wartungsklappen nicht unbedingt, es reicht wenn der Zugang von oben in den Kamin und vom Heizungsraum eine Wartungsöffnung zugänglich ist.

    Mittlerweile sollte es sich auch beim letzten Vermieter rumgesprochen haben, dass das Betreten der Mieträume ohne Kenntnis des Mieter Hausfriedensbruch darstellt, ich denke nicht, dass sich das noch jemand traut aber es gibt ja bekanntlich nichts was es nicht gibt.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    du siehst in der Abrechnung, dass der Schornsteinfeger da war und schließt messerscharf, dass er unerlaubt in deiner Wohnung war; nur weil dort eine Klappe ist. Das nenne ich doch mal eine Paranoia.

    Scheinbar hast du nnicht die geringste Ahnung, was der Schornsteinfeger überhaupt macht. Ich würde ziemlich sicher davon ausgehen, dass er die Messung und die Reinigung machen konnte, ohne in deine Wohnung zu kommen.

    Bist du einer von denen, die mit einer Mütze aus Alufolie im Wohnzimmer sitzen, damit sie vor dem Gedankenlesen dich Satteliten geschützt sind? Wenn ja, dann solltest du auf Nummer sicher gehen und mal in den Wanfschrank schauen. Vielleicht in der Schornsteinfeger ja noch in der Wohnung.

    Gruss
    H H

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