Frage zur Maklergebühr

  • Hallo miteinander,

    auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung für mich und meine Freundin, haben wir uns auf eine Wohnungsanzeige im Internet gemeldet und auch prompt eine Antwort per Mail inklusive Besichtigungstermin erhalten. Soweit ganz normal. Am Ende der Mail ist mir jedoch ein beiläufig erwähnter Satz ins Auge gestochen, der mir dann doch ein bisschen seltsam vorgekommen ist:

    "Bitte bedenken Sie, dass die Ausschreibung nach der neuen Provisionsregelung erfolgt. Der Mieter ist Auftraggeber. Dadurch vermeiden Sie höhere Mietpreise, die im Fall der Auftragsvergabe und Bezahlung der Maklergebühr durch die Vermieter zwangsläufig erfolgt."

    Soweit ich mitbekommen hab muss die Maklergebühr ja seit 01.06. derjenige bezahlen, der den Makler beauftragt, was in diesem Fall eindeutig der Vermieter ist. Kann das jetzt einfach so gedreht werden? Und wenn nicht: was kann ich da tun ohne mir sofort sämtliche Chancen auf die Wohnung zunichte zu machen? :confused: Hat da jemand Ahnung oder vielleicht schon Erfahrung gemacht damit?

    Grüße, Steve

  • Soweit ich das gesehen habe funktioniert der "Trick" nicht wirklich. Da hier in der Tat der VM bestellt hat / Inserat.

    Kommt wie so oft drauf an. Die Makler versuchen Dir einen "Auftrag" unterzujubeln. Juristisch fraglich.

    In den grossen Portalen findet man kaum noch Maklerangebote,

  • Ich find die neue regelung super.

    Denn jetzt müssen die Vermieter besser aufpassen , wenn sie schummeln und der Mieter früher kündigt.

    Manche Vermieter schlagen daher auch die KM etwas auf.

    Ciao

  • Hallo,

    zudem was viele nicht wissen, muss der Immobilienmakler bei Anfrage über E-Mail spätestens bei der Wohnungsbesichtigung über das Widerrufsrecht für Verbraucher belehren, macht er das nicht, kann er sofern der Mieter das auch nachweisen kann den Provisionsanspruch nicht halten und muss zu Unrecht geforderte Provision zurückbezahlen.

    Gruß

    BHShuber

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