Ankündiging einer Sanierung

  • Guten Tag zsm, hääte da mal eine Frage.

    Person A bekommt von ihrem Vermieter ein Schreiben über eine bald anfällige Sanierung. Diese sollen 3 Monate später anfangen.
    Das Problem ist nun, das insgesamt 6 Häuser saniert werden sollen. Wann dsdas von Person A an der Reihe ist, wird nicht erwähnt.
    Hier heißt es lediglich, wir melden uns Zeitnah.
    Dies ist nun schon fast 4 Monate her.
    Muss Person A von ihrem Vermieter nochmals mit einer Frist über die persönliche Sanierung informiert werden?
    Oder kann dieser kurz vor Beginn sagen, nächste Woche geht es los.
    Wie lang wäre die Frist die er mir nochmals einräumen müsste, oder hat er mit den 3 Monaten schon alles erfüllt.

  • Wie lang wäre die Frist die er mir nochmals einräumen müsste, oder hat er mit den 3 Monaten schon alles erfüllt.


    Hierüber kenne ich keine Rechtsvorschrift, vielleicht hilft Dir Google, diesbzgl. Gerichtsurteile zu finden.

  • BGB § 555c
    Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

    (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:
    1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
    2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
    3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

    (2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.

    (3) In der Modernisierungsankündigung für eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nummer 1 und 2 kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen.

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

    (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

  • Was heißt denn Sanierung? Handelt es sich um normale Instandsetzungsmaßnahmen oder um Modernisierungen mit anschließender Mieterhöhung?

    Eine Instandsetzung unterliegt keinen festgelegten Ankündigungsfristen, diese müssen nur angemessen sein. Zu den Modernisierungen hat anitari alles geschrieben.

    Wurde denn der Vermieter zwischendurch mal gefragt, wann es losgehen soll?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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