WG und nur einer hat Vertrag unterschrieben - gilt er auch für andere?

  • Hallo, folgender Fall interessiert mich:

    eine WG besitzt einen Mietvertrag, der von allen Beteiligten unterschrieben wurde. Nach und nach wechseln die Bewohner, nur einer der damals unterschrieben hat wohnt noch darin. Die neuen Bewohner haben niemals etwas unterschrieben, aber kommen allen gewöhnlichen Mietpflichten wie der Mietzahlung stets nach und wohnen dort seit Monaten. Hat für sie auch der nicht unterschriebene Vertrag Bestand?

    Vielen Dank!

  • Dann haben die übrigen Mitglieder der WG einen mündlichen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eines normalen Mietvertrages.


    ... wenn der Vermieter entsprechend informiert wurde.

  • Sowas hasse ich als Verwalter... WGs mit wechselnden Mietern.

    Ich gehe davon aus, dass bei dem Auszug der alten WG-Mitbewohner, die im Mietvertrag standen, mit dem Vermieter separate Vereinbarungen geschlossen wurden, wobei der alte Mieter auszieht und der neue Einzieht? Dann tritt der neue Mieter in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages ein.

    Wenn der alte Mieter nur einfach ausgezogen ist, aber es keine Vertragsanpassung gab, ist der alte Mieter immer noch im Mietvertrag drin.
    Teilkündigungen sind unwirksam, es sei denn, der Vermieter stimmt der explizit zu.

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