nicht vertraglich festgeschriebene Mietleistung nach Jahren einfach wegnehmbar?

  • Hallo zusammen,

    ein Mieter nutzt seit Jahren ein abgeschlossenes Speicherabteil auf der Bühne. Der Anspruch darauf ist nicht explizit im Mietvertrag erwähnt. Der Besitzer will den Speicher renovieren und zwingt den Mieter zur Räumung des Speicherabteils ohne Angebot einer Gegenkompensation. Er argumentiert, dass die Leistung nicht im Mietvertrag festgeschrieben ist und er sie deshalb einfach wegnehmen kann. Der Mieter glaubt, dass er nach all den Jahren der Verwendung des Speichers ein nicht vertraglich festgeschriebenes Recht auf Eigentumslagerung auf dem Speicher hat und räumt seine Gegenstände nicht. Der Vermieter lässt sie das Eigentum von Arbeitern wegwerfen und beginnt Bauarbeiten.
    Wer liegt im Recht? Welche Paragraphen kann ich dazu nachschlagen?

    Vielen Dank!


  • Der Mieter glaubt, dass er nach all den Jahren der Verwendung des Speichers ein nicht vertraglich festgeschriebenes Recht auf Eigentumslagerung auf dem Speicher hat und räumt seine Gegenstände nicht.

    Der Mieter hat nur auf die Räume und Gegenstände einen rechtlichen Anspruch, welche im Mietvertrag festgeschrieben sind.
    Eine durch den Vermieter geduldete Nutzung anderer Räume begründen kein sogenanntes "Gewohnheitsrecht".
    Das ist nur in ganz, ganz wenigen Fällen erlaubt und müsste per Gerichtsbeschluß begründet sein.

  • Der VM hat noch lange nicht das Recht, vom M eingelagerte Dinge zu entsorgen. Er sollte nach Aufforderung m.W. dem M noch 3 Monate einräumen.

  • Der VM hat noch lange nicht das Recht, vom M eingelagerte Dinge zu entsorgen. Er sollte nach Aufforderung m.W. dem M noch 3 Monate einräumen.

    Vielen Dank für deine Einschätzung. Kannst du mir hierzu eine rechtliche Grundlage, die ich nachschlagen kann, nennen?

    Danke :)

  • Vielen Dank für deine Einschätzung. Kannst du mir hierzu eine rechtliche Grundlage, die ich nachschlagen kann, nennen? Danke :)


    Kann ich leider nicht. Mein Wissen stützt sich eher bspw. auf Gerichtsurteile oder Erfahrungen von Usern aus einem Vermieterforum.
    Bspw. lagern Gerichtsvollzieher meist nur gepfändete Gegenstände für ~2 Monate ein. Vielleicht hilft auch Google.

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