Wasserschaden/wer zahlt was?

  • Hallo,

    bei meiner Mietwohnung ist ein nicht selbstverschuldeter Wasserschaden entstanden. Dadurch ist das Schlafzimmer, das Esszimmer und ein Teil des Wohnzimmers nicht mehr nutzbar. Ich besitze eine Hausratversicherung. Das diese meinen Hausrat übernimmt ist klar. Nur wer kommt für folgende Kosten auf:

    -wenn Wohnung nicht mehr bewohnbar, die Mehrkosten für einen evtl. längeren Arbeitsweg?
    -Arbeitszeiten für das in Sicherheit bringen von Gegenständen und Wasser beseitigen?
    -Arbeitszeit für das räumen und umlagern der Gegenstände um zu sanieren?
    -die Aufräumarbeiten danach?

    Dadurch das ich dafür Urlaubstage opfern muss, sollte mir da auch was zustehen oder?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Flo

  • Hallo Flomichi,

    vergiss nicht die Arbeitszeit für das Schreiben der Frage hier im Forum.

    Du wirst sicher nicht jede durch den Schaden verbrauchte Kalorie vergütet bekommen. Setz dich mit den Versicherungen, deiner Hausrat und der Wohngebäudeversicherung (notfalls über den Vermieter) auseinander. Die werden dir sagen, welche Schäden ersatzfähig sind und welche nicht.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    wenn Wohnung nicht mehr bewohnbar, die Mehrkosten für einen evtl. längeren Arbeitsweg?

    Eine Ersatzunterkunft - sofern nötig - zahlt die Gebäudeversicherung. Alternativ kann eine Mietminderung von 100% geltend gemacht werden und dann eine Ersatzunterkunft angemietet werden. Das mit dem Arbeitsweg kannst Du vergessen.

    Wem gegenüber würdest Du diese Kosten geltend machen, wenn dein Eigenheim davon betroffen wäre? Nicht alles lässt sich von einer Versicherung regulieren.

    Zitat

    -Arbeitszeiten für das in Sicherheit bringen von Gegenständen und Wasser beseitigen?
    -Arbeitszeit für das räumen und umlagern der Gegenstände um zu sanieren?
    -die Aufräumarbeiten danach?

    Die von Dir geleisteten Arbeitsstunden kannst Du gegenüber dem Vermieter/der Versicherung geltend machen. Es gibt diverse Gerichte, die hier von einem Stundensatz von 10 €/h ansetzen.

    Zitat

    Dadurch das ich dafür Urlaubstage opfern muss, sollte mir da auch was zustehen oder?

    Welche Versicherung sollte Dir Urlaubstage auszahlen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Ersatzunterkunft - sofern nötig - zahlt die Gebäudeversicherung. Alternativ kann eine Mietminderung von 100% geltend gemacht werden und dann eine Ersatzunterkunft angemietet werden. Das mit dem Arbeitsweg kannst Du vergessen.

    Wem gegenüber würdest Du diese Kosten geltend machen, wenn dein Eigenheim davon betroffen wäre? Nicht alles lässt sich von einer Versicherung regulieren.


    Die von Dir geleisteten Arbeitsstunden kannst Du gegenüber dem Vermieter/der Versicherung geltend machen. Es gibt diverse Gerichte, die hier von einem Stundensatz von 10 €/h ansetzen.


    Welche Versicherung sollte Dir Urlaubstage auszahlen?

    Nicht ganz korrekt.
    Die Gebäudeversicherung zahlt keine Ersatzunterkunft (Zumindest nicht bei den von uns betreuten Häusern).
    In der Regel zahlt das die Hausratversicherung des Mieters, wenn die nicht, dann die Haftpflicht des Eigentümers.


  • -wenn Wohnung nicht mehr bewohnbar, die Mehrkosten für einen evtl. längeren Arbeitsweg?


    Das ist Dein eigenes Vergnügen.


    -Arbeitszeiten für das in Sicherheit bringen von Gegenständen und Wasser beseitigen?


    Die Kosten wirst Du Deinem Vermieter in Rechnung stellen können. Meines Wissens sind da ca. 10 EUR / Stunde angemessen.
    Der Vermeiter wird das dann bei seiner Haftpflicht geltend machen.


    -Arbeitszeit für das räumen und umlagern der Gegenstände um zu sanieren?


    s.o.


    -die Aufräumarbeiten danach?


    s.o.


    Dadurch das ich dafür Urlaubstage opfern muss, sollte mir da auch was zustehen oder?


    Dafür wirst Du ja schon mit der aufgebrachten Arbeitszeit (oben) entschädigt. Also kein separater Ausgleich.


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Flo


    gerne

  • Zitat

    Nicht ganz korrekt.
    Die Gebäudeversicherung zahlt keine Ersatzunterkunft (Zumindest nicht bei den von uns betreuten Häusern).

    Das hängt sicher von der Versicherung ab. Unsere Versicherung trägt diese Kosten (gerade eben erst wieder gehabt).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das hängt sicher von der Versicherung ab. Unsere Versicherung trägt diese Kosten (gerade eben erst wieder gehabt).

    Sicher die GEBÄUDEversicherung und nicht Eure Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung? Es handelt sich da ja schließlich um einen Kapitalschaden, wenn eine Notunterkunft gemietet werden muss... Bei welcher Versicherung seid Ihr?

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