Hallo,
mein Vermieter hat mir letztes Jahr eine Kündigung wegen Eigenbedarf geschrieben, allerdings war sie nicht ausreichend begründet und ich bin nicht ausgezogen. Ich habe jetzt (Freitag) ein Schreiben bekommen, in dem eine Besichtigung durch einen Nachmieter für nächsten Dienstag angekündigt ist.
Frage 1: Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Wohnung mit einem Nachmieter besichtigen darf, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Ist mein Mietverhältnis gekündigt? Die nachträglich gesetzten Firsten zum Auszug sind verstrichen und es gab (bisher) keine Räumungsklage.
Frage 2: Es heißt im Mietvertrag, der Vermieter muss solche Besichtigungen rechtzeitig ankündigen. Sind 4 Tage rechtzeitig genug? Immerhin ist es kein dringender Besuch, da ich wie gesagt noch weiterhin hier wohne.
Beste Grüße