Vorzeitiger Auszug durch Aufhebung?

  • Hallo zusammen,

    ich bewohne derzeit eine Wohung aus der ich vorzeitig ausziehen möchte.
    Das ganze habe ich gestern mit dem Vermieter besprochen und möchte es nun schriftlich fixieren,
    so wasserdicht wie möglich.

    Es gibt keine Kaution und der Vermieter besteht darauf selbst einen Nachmieter zu finden.

    Ich würde jetzt einfach ein Schreiben aufsetzen in dem steht dass der Mietvertrag vorzeitig in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben wird zum Enddatum, mit Datum und Unterschrift beider Parteien.

    Da ich so etwas noch nie gemacht habe, frage ich mich, muss da jetzt sonst noch etwas wichtiges rein, um es
    rechtlich abzusichern, ich möchte auf Nummer sicher gehen da der Vermieter relativ unberechenbar ist.

    Vielen Dank für eine Antwort

    Adri

  • Wir sind keine Anwälte und dürfen keine 1:1-Anleitung geben, wie eine Aufhebungsvereinbarung auszusehen hat. So etwas findet man aber auch bei Google. -> Aufhebungsvereinbarung Mietvertrag Muster


  • Ich würde jetzt einfach ein Schreiben aufsetzen in dem steht dass der Mietvertrag vorzeitig in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben wird zum Enddatum, mit Datum und Unterschrift beider Parteien.

    Ich würde es inhaltsgetreu auch so tun.

  • Zitat

    Es gibt keine Kaution und der Vermieter besteht darauf selbst einen Nachmieter zu finden.

    Endet das Mietverhältnis zufällig erst dann, wenn der Vermieter einen Nachmieter gefunden hat? Was passiert, wenn der Vermieter hierzu ein halbes Jahr benötigt?

    Vorsicht! Ich würde eine hilfsweise fristgemäße Kündigung ebenso in der Vereinbarung fixieren.

    Zitat

    Ich würde jetzt einfach ein Schreiben aufsetzen in dem steht dass der Mietvertrag vorzeitig in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben wird zum Enddatum, mit Datum und Unterschrift beider Parteien.

    So isses! Ist halt die Frage, ob sich der Vermieter auf ein fixes Datum festnageln lässt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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