Fenster defekt, sollen aber nicht repariert werden.

  • Hallo,
    ich habe zum 1.6 eine Wohnung gemietet.
    Bei der Besichtigung bzw. Übernahme habe ich nur mündlich mit dem Vermittler über die dreckigen Fenster geredet.
    Lediglich die Schwergaenigkeit wurde in das Protokoll eingetragen und mündlich ausgemacht das die Fenster noch richtig eingestellt werden müssen.

    Mit entsetzen musste ich nach dem Einzug feststellen, dass die Fenster nicht wie angenommen dreckig waren, sondern defekt sind. Es ist eine Doppelverglasung und im inneren sind die Gläser dreckig und sogar feucht.

    Wie kann denn sowas passieren? Meiner Meinung nach sind im Inneren sogar Schlieren vom putzen zu sehen?
    Beeintraechtigt sowas auch die Schall und Wärmeisolierung? Mir kommt es nämlich vor, als ob durch die Fenster ungewöhnlich viel Lärm durch kommt.

    Da vor dem Einzug niemand die Fenster eingestellt hat,. Habe ich den Vermieter abgeschrieben, mit der Bitte die Fenster einzustellen und die Sache mit den verschmiertrn Gläsern erwähnt.

    Telefonisch wurde mir jetzt nur mitgeteilt, dass die Fenster eingestellt werden.
    Aber die Gläser werden nicht getauscht, da es nur eine Schönheitsreparatur wäre.
    So ganz kann ich das nicht akzeptieren.
    Für mich ist das eine sehr große Beeinträchtigung. Es sieht verdammt asozial aus, weil man wirklich denkt, die wären nur dreckig.
    Zudem meine Bedenken wegen Lärm und Wärme.


    Wie seht ihr die Lage?
    Müssen die auf Vermieterkosten repariert werden?
    Kann mir ein Strick daraus gedreht werden, dass der Mangel nicht im Protokoll auftaucht?

  • Ich befürchte nicht, denn die Verpflichtung zur Reparatur wurde nicht notiert.
    So steht da nun quasie: "Die Fenster sind defekt (schwergängig), der Mieter hat dies zur Kenntnis genommen, Reparaturmaßnahmen wurden nicht vereinbart".

  • Zitat

    Wie seht ihr die Lage?

    Ich sehe die Lage realistisch. Diese Fenster können nicht repariert werden. Es werden zwar Methoden angeboten, siehe Google: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#safe=off&q=blinde+isolierverglasung
    Aber wirkliche Abhilfe schaffen nur neue Fenster oder Verglasungen.

    Trete dem Vermieter ganz kräftig auf die Füße und mache ihm klar, dass du den Zustand nicht akzeptierst. Auch solltest du ihm klar machen, dass dieswerZustand zu einer Minderung der Miete berechtigt: Mietminderungstabelle


  • Trete dem Vermieter ganz kräftig auf die Füße und mache ihm klar, dass du den Zustand nicht akzeptierst. Auch solltest du ihm klar machen, dass dieswerZustand zu einer Minderung der Miete berechtigt: Mietminderungstabelle

    Wieso? der Umstand war doch schon bei Übergabe, bzw. sogar schon bei Unterzeichnung, klar ersichtlich. Blinde Fenster sind kein versteckter Mangel sondern offensichtlich und das wurde bei Anmietung "in Kauf" genommen.

  • Trete dem Vermieter ganz kräftig auf die Füße und mache ihm klar, dass du den Zustand nicht akzeptierst. Auch solltest du ihm klar machen, dass dieswerZustand zu einer Minderung der Miete berechtigt: Mietminderungstabelle

    Da waere ich aber ein bisserl vorsichtig mit auf die Fuesse treten. Nach §536b kann ein Mieter die Miete eben nicht ohne weiteres mindern, wenn der Mangel bei Uebergabe schon vorhanden und erkennbar war. Sich hier darauf zu verlassen, dass ein Richter darauf anspringt, dass Du gemeint hast es waere nur Schmutz ist recht duennes Eis.

    Gib dem Vermieter doch hoeflich zu verstehen, dass Du das so nicht akzeptieren kannst und Dich schnellstmoeglich nach einer Ersatzwohnung umsehen wirst, wenn das nicht behoben wird. Wenn das nicht ein absoluter Vermietermarkt wie Muenchen ist, wo man fast alles vermieten kann, wird sich ein vernuenftiger Vermieter der Sache dann vermutlich annehmen.

    cu
    Guenni

  • § 536b - BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • § 536b - BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.


    Also kann ich aber damit argumentieren dass mir der Mangel eventuell sogar arglistig verschwiegen wurde?
    Der vermieter bzw. Vermittler sollte den zustand seines Objektes besser kennen, als jemand der sich die Wohnung anguckt, oder?

    Die vermeintlichen Dreck auf den Fenstern habe ich ja unter zeugen angesprochen und das wurde nicht mit defekten Fenstern aufgeklärt?


    Wenn ich in unserem Autohaus einem möglichen kaeufer einen Mangel nicht aufzeige ihn aber als Verkäufer kennen muss, mache ich mich als Verkäufer ja auch haftbar.


    Ich hoffe das geht alles anders aus. Keine Lust wieder umzuziehen, aber sollte es nicht repariert werden bleibt mir nichts anderes übrig.
    Der Vermieter hat jemanden beauftragt die Fenster zumindest ausrichten zu lassen.
    Ich bin gespannt was er zu den Fenstern sagt.


    Andere Frage...
    Die Wohnung wurde mit einem Energieausweis beworben und der wert wurde mir im uebergabeprotokoll bestätigt.
    Wenn jetzt aber die Fenster defekt sind, ist der wert der mir laut Gutachten bestätigt wurde hinfällig.
    Das darf ja auch nicht sein, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Fragende1 (12. Juni 2015 um 19:58)

  • Also kann ich aber damit argumentieren dass mir der Mangel eventuell sogar arglistig verschwiegen wurde?

    Nein! Sie haben doch den Mangel bei der Besichtigung bemerkt. Da war wohl nichts zu verschweigen. Wenn Sie das hinterher bemerkt hätten, würde ich Ihnen beipflichten.

    Zitat

    Die Wohnung wurde mit einem Energieausweis beworben und der wert wurde mir im uebergabeprotokoll bestätigt.
    Wenn jetzt aber die Fenster defekt sind, ist der wert der mir laut Gutachten bestätigt wurde hinfällig.

    Entbehrt nicht einer gewissen Logik.
    Aber was wollen Sie daraus ableiten?

  • Ich habe dreckige Fenster bei der Besichtigung vorgefunden. Aber zu einer Besichtigung bringe ich keine Putzlappen mit um die Scheiben zu putzen und somit solche Schäden zu sehen.
    Dass die Scheiben defekt habe ich ja erst festgestellt nachdem ich eingezogen bin und die Scheiben putzen wollte.


    Naja, der Energieausweis wird doch mit einem Kennwert ausgestellt.
    Wenn Fenster defekt sind, kann das nicht mehr eingehalten werden und somit ist ein Mangel vorhanden.

    Ich kann es hier auch nur aus dem Alltag unseres Autohauses erklären.
    Wenn ich ein auto verkaufe kann ich keinen spritverbrauch aus den Fingern saugen. Wenn ich es beim Verkauf angebe und es kann nicht eingehalten werden, kommen sicherlich alle Käufer zu mir zurück und wollen etwas repariert haben.


    Aber wie gesagt, ich habe vom Mietrecht keine Ahnung.
    Allerdings liest es sich scheinbar ala Vermieter ziemlich einfach gestalten.
    Ich verschweige Mängel, hoffe auf einen dummen oder ahnungslosen Mieter und kann Schrott zu Geld machen?

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