Hallo,
ich habe zum 1.6 eine Wohnung gemietet.
Bei der Besichtigung bzw. Übernahme habe ich nur mündlich mit dem Vermittler über die dreckigen Fenster geredet.
Lediglich die Schwergaenigkeit wurde in das Protokoll eingetragen und mündlich ausgemacht das die Fenster noch richtig eingestellt werden müssen.
Mit entsetzen musste ich nach dem Einzug feststellen, dass die Fenster nicht wie angenommen dreckig waren, sondern defekt sind. Es ist eine Doppelverglasung und im inneren sind die Gläser dreckig und sogar feucht.
Wie kann denn sowas passieren? Meiner Meinung nach sind im Inneren sogar Schlieren vom putzen zu sehen?
Beeintraechtigt sowas auch die Schall und Wärmeisolierung? Mir kommt es nämlich vor, als ob durch die Fenster ungewöhnlich viel Lärm durch kommt.
Da vor dem Einzug niemand die Fenster eingestellt hat,. Habe ich den Vermieter abgeschrieben, mit der Bitte die Fenster einzustellen und die Sache mit den verschmiertrn Gläsern erwähnt.
Telefonisch wurde mir jetzt nur mitgeteilt, dass die Fenster eingestellt werden.
Aber die Gläser werden nicht getauscht, da es nur eine Schönheitsreparatur wäre.
So ganz kann ich das nicht akzeptieren.
Für mich ist das eine sehr große Beeinträchtigung. Es sieht verdammt asozial aus, weil man wirklich denkt, die wären nur dreckig.
Zudem meine Bedenken wegen Lärm und Wärme.
Wie seht ihr die Lage?
Müssen die auf Vermieterkosten repariert werden?
Kann mir ein Strick daraus gedreht werden, dass der Mangel nicht im Protokoll auftaucht?