Mit Freundin und ihren Kindern zusammenziehen. Bezahlbar?

  • Hallo, ich bin neu hier, habe versucht ein Szenario wie folgendes in der Suche zu finden, aber keinen richtigen Treffer gelandet.

    Es geht um folgendes.

    Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen, sind seit einiger Zeit zusammen, aber finanzielle Herausforderungen haben uns bisher davon abgehalten das Zusammenziehen offiziell zu machen.

    Sie bringt 5 eigene Kinder in die Partnerschaft mit. Sie ist derzeit noch arbeitslos, da für das letzte Kind der Kita-Platz erst im Herbst zugesagt ist. Leistungen bekommt sie selbst für sich um die 80 EUR, weil Kindergeld und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Wohnung wird vom Amt bezahlt.

    Meine Frage ist nun:

    Wenn ich mit meinen ca. 1.800 EUR Netto-Gehalt mit ihr zusammenziehe, welche Leistungen stehen uns dann zu und was kann mir "angekreidet" werden? Mit 1.800 EUR kann ich keine 7köpfige Familie ernähren. Was darf ich bei der Berechnung meines Gehalts als "laufende Kosten" angeben? Dürfen demnach Versicherungen wie Auto, Spritkosten zum Arbeitsweg, Ratenzahlungen mit dem Staat und/oder Handelsgesellschaften, mtl. Rechnungen wie Telefon, Handy, Fernseher etc vom Amt berücksichtigt werden? Oder sagt man im Amt dann einfach nur "Das Handy brauchen Sie nicht unbedingt, das wird nicht berücksichtigt"? Immerhin sind das ja alles bereits laufende Verträge die nicht von Heute auf Morgen gekündigt sind.

    Welche Leistungen oder Möglichkeiten hat sie dann für sich zum Anspruch - und dann auch für die Kinder?!

    Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

  • Ich stimme Kolinum soweit zu, erlaube mir aber dennoch ein paar Angaben zu machen:

    Der Grundbedarf pro erwachsener Person in einer Bedarfsgemeinschaft beträgt 360 € im Monat. Hinzu kommt der Grundbedarf für die Kinder, welcher - je nach Alter - zwischen 234,00 und 302 € im Monat beträgt.

    Zitat

    Wenn ich mit meinen ca. 1.800 EUR Netto-Gehalt mit ihr zusammenziehe, welche Leistungen stehen uns dann zu

    Nicht viel. Nomal zwischen 90,00 € und 200 € im Monat. Da es hier aber noch einen Unterhaltsvorschuss gibt, wird vermutlich gar nichts gezahlt.

    Zitat

    Dürfen demnach Versicherungen wie Auto, Spritkosten zum Arbeitsweg, Ratenzahlungen mit dem Staat und/oder Handelsgesellschaften, mtl. Rechnungen wie Telefon, Handy, Fernseher etc vom Amt berücksichtigt werden?

    Nein, wird nicht berücksichtigt. Ein "normaler" Arbeitsloser muss all diese Kosten vom Grundbedarf zahlen.

    Ansonsten verweise ich auf die etlichen Hartz4-Rechner im Internet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Ging ja um die Miete und wie diese unterstützt wird.

    Das hängt auch vom Gesamteinkommen ab. Bei 1800 € wage ich zu bzweifeln, dass hier nur ein Cent Miete durch das JC gezahlt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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