Gehaltsnachweise während des Mietverhältnisses?

  • Hallo,

    ich wohne mit meiner Freundin seit einem Jahr zur Miete in einer 2 Zimmerwohnung. Mir ist das etwas peinlich aber ich habe meinen Job verloren und beziehe im Moment ALG1. Ich schreibe täglich Bewerbungen, das ist selbstverständlich.

    Nun meine Frage:
    Darf mein Vermieter so einfach zwischendurch von uns Gehaltsnachweise fordern und dürfte er auf Verdacht dass die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, das Mietverhältnis kündigen?

    Wir zahlen immer brav unsere Miete per Dauerauftrag und machen das selbstverständlich auch weiter. Es geht mir da nur um den Grundsatz.

    Freue mich auf Antworten

    Martin

  • Hallo,

    Zitat

    Darf mein Vermieter so einfach zwischendurch von uns Gehaltsnachweise fordern

    Nein, darf er nicht. Das geht nur zu Mietbeginn, um deine Bonität zu testen. Das würde auch gar keinen Sinn machen, denn:

    Zitat

    dürfte er auf Verdacht dass die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, das Mietverhältnis kündigen?

    er darf nicht auf Verdacht kündigen.

    Die Kündigungsgründe ergeben sich aus § 573 BGB, bzw. aus §§ 543, 569 BGB wenn es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt.

    Solange Du deinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommst, kann er nicht kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So lange die Miete pünktlich und vollständig gezahlt wird gibt es für den Vermieter so gut wie keinen Grund zur Kündigung.

    Nachweise über Einkommen darf der Vermieter bestenfalls vor Mietbeginn verlangen. Dann nicht mehr.

    So nebenbei, Ihr wohnt nicht zufällig mit dem Vermieter in einem Haus das nur 2 Wohnungen hat?

  • ich wohne mit meiner Freundin ...
    Darf mein Vermieter so einfach zwischendurch von uns ...


    Auch, wenn das nicht zusammenpasst, er darf nicht.

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