Unser Dach ist undicht, Mietminderung möglich ?

  • Hallo liebes Forum,

    nach einem Unwetter waren wir auf unserem Dachboden und waren entsetzt darüber, das es dort ziemlich reingeregnet hat. Unser Vermieter ist benachrichtigt worden, aber passiert ist nichts. Wir haben Plastikplanen ausgelegt, aber das ist ja keine Dauerlösung.

    Nun meine Frage: Können wir die Miete mindern, und wenn ja, um wieviel % ?

    LG, die Kampfsau

  • Über die Höhe der Mietminderung kann schon aus mehreren Gründen keine Aussage getroffen werden:

    1. Die Höhe der Minderung hängt von der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mietsache ab und kann demnach nur vor Ort bestimmt werden.
    2. Wenn wir Dir eine konkrete Mietminderung mitteilen, wäre das eine unzulässige Rechtsberatung.

    Zitat

    Unser Vermieter ist benachrichtigt worden, aber passiert ist nichts.

    Was heißt denn benachrichtigt? Ihr müsst eine schriftliche und nachweisliche Mängelmeldung (EW-Einschreiben) an den Vermieter machen und hier eine Frist zur Behebung setzen. Ist das so erfolgt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • nach einem Unwetter waren wir auf unserem Dachboden und waren entsetzt darüber, das es dort ziemlich reingeregnet hat. Unser Vermieter ist benachrichtigt worden, aber passiert ist nichts. Wir haben Plastikplanen ausgelegt, aber das ist ja keine Dauerlösung.
    Nun meine Frage: Können wir die Miete mindern, und wenn ja, um wieviel % ?


    Nun mal laaangsam! MM nur, wenn dem VM der Mangel (nachweislich) bekannt ist UND er nichts zur Behebung unternimmt UND Euer Nutzen an der Mietsache merklich eingeschränkt ist.
    Zunächst würde ich den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, den Mangel zeitnah zu beheben, um weiteren Schaden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch angeben, seit wann ihm der Schaden bekannt ist und auf § 535 BGB hinweisen.

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