kündigung erhalten

  • Guten Tag :)

    Ich bin neu hier im Forum und suche dringend euren Rat...


    Zu meiner Situation:

    Mein bester Freund und ich wohnen seit zirka 1,5 Jahren in einer 2er Wg, die Miete von 570€ wird geteilt also muss jeder 285€ jeden Monat zahlen. So steht es auch im Mietvertrag.


    Ich bin derzeit noch Arbeitslos gemeldet und beziehe deshalb Arbeitslosengeld, mein Mitbewohner hat eine Arbeitsstelle.

    Nun gab es beim Arbeitsamt irgendwelche Probleme weshalb die meinem Vermieter 2 Monatsmieten nacheinander nicht überwiesen haben... Daraufhin hatte ich heute einen Kündigungszettel in meinem Briefkasten:


    Sehr geehrter H......,
    Sehr geehrter H......,

    Hiermit kündige ich das bestehende Mietsverhältniss zum 31.August 2015.
    Es fehlt im April und Mai 2015 jeweils die halbe Monatsmiete von 2 x 285€

    ..................


    Da ich ab nächstem Monat auch wieder Arbeite und noch etwas Geld bei Seite gelegt hatte konnte ich die 2 fehlenden Monatsmieten sofort überweisen als ich die Kündigung in der Hand hielt.


    Nun meine Frage kann ich gegen diese Kündigung irgendetwas unternehmen oder müssen wir uns jetzt wieder auf Wohnungssuche begeben ?


    Mit freundlichen Grüßen
    Farcrafting

  • Hallo,

    grundsätzlich kann eine fristlose Kündigung durch Zahlungsausgleich "geheilt" werden (Vgl. § 543 (2) BGB), was hier wohl auch geschehen ist.

    Demnach ist die Kündigung nicht mehr wirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

    Das hatte ich auch schon mal irgendwo gelesen das wäre natürlich unsere Rettung.


    Nur ist die Kündigung den überhaupt eine "fristlose" Kündigung ? Wie gesagt in der Kündigung steht ja das wir bis zum 31.August.2015 aus der Wohnug müssen... Die Kündigung haben wir heute erhalten ( Handschriftlich, selbsteingeworfen)


    Bei Bedarf kann ich die ganze Kündigung auch mal abschreiben bzw. ein Screenshot davon machen

  • Das ist keine fristlose Kündigung sondern eine fristgemäße Kündigung. Da es mehrere Monate zur Pflichtverletzung des Mieters gekommen ist, kann gekündigt werden, jedoch erst nach vorhermaliger (Ab-)Mahnung.

    Es ist einem Vermieter nicht zuzumuten, Mieter dulden zu müssen, die unregelmäßig zahlen. Er muss seine Rechnungen ja auch pünktlich zahlen.


  • Es ist einem Vermieter nicht zuzumuten, Mieter dulden zu müssen, die unregelmäßig zahlen. Er muss seine Rechnungen ja auch pünktlich zahlen.

    Wo Du recht hast, hast Du recht. Das ändert aber nichts an der Sache, dass die Kündigung unwirksam ist.

    Als Tipp für den Fragesteller: Wenn sich künftig Zahlungsschwierigkeiten anbahnen sollten, ist das sofortige Gespräch mit dem Vermieter unumgänglich um solche Kündigungen zu vermeiden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für eure Antworten !

    Dazuzusagen ist noch das wir nur einen Zeitlich begrenzten Mietvertrag haben, habe gerade im Internet gelesen das man solche Mietverträge sowieso nur Außerordentlich (also fristlos? ) kündigen kann. Somit wären wir ja jetzt erstmal auf der Sicheren Seite oder ?


    So etwas ist mir auch noch nie passiert... Normal zahle ich meine Miete immer pünktlich, hätte das Jobcenter oder mein Vermieter mir wenigstens mal Bescheid gegeben ( vor der kündigung ) hätte sich das ganze gleich aus der Welt schaffen lassen

  • außerordentlich heißt nicht fristlos.
    außerordentlich heißt "aus wichtigem Grund".
    Eine außerordentliche Kündigung kann auch fristig erfolgen, z. B. im Sterbefall des Mieters.

    Auch ein befristetes Mietverhältnis kann außerordentlich mit "normaler" Kündigungsfrist beendet werden. § 575a BGB

  • Sofern Du nach dem ersten Zahlungsverzug keine Abmahnung erhalten hast, sollte meiner Meinung nach die außerordentliche befristete Kündigung unwirksam sein. Außerdem glaube ich nicht, dass zwei Monate mit je die Hälfte der Miete ausreichend sind, einen derben Vertragsverstoß nachzuweisen.

  • Sofern Du nach dem ersten Zahlungsverzug keine Abmahnung erhalten hast, sollte meiner Meinung nach die außerordentliche befristete Kündigung unwirksam sein. Außerdem glaube ich nicht, dass zwei Monate mit je die Hälfte der Miete ausreichend sind, einen derben Vertragsverstoß nachzuweisen.


    Schliesse mich meinungsmässig an.

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